Christoph Walser in Oberland DABEI

WK-Präsident Walser: „Leerstandsabgabe bringt nicht die erwünschten Lenkungseffekte“

Die geplante Abgabe ist ein untaugliches Mittel, um Immobilien für den Wohnungsmarkt zu „mobilisieren“ – die eigentliche Ursache des Problems, nämlich das Mietrecht, bleibt unberührt.

„Die Wirtschaft unterstützt die Bemühungen der Tiroler Landesregierung, Maßnahmen für leistbares Wohnen in Tirol umzusetzen. Wir bezweifeln allerdings, dass diese Zielsetzung mit der Einführung einer Leerstandsabgabe erfüllt werden kann“, erklärt der Präsident der Tiroler Wirtschaftskammer, Christoph Walser.

Er verweist darauf, dass die mit Wohnungen verbundenen Betriebskosten im Regelfall höher sind als die geplante Leerstandsabgabe. „Jemand, der Immobilien aus Vorsorge- oder auch aus Spekulationsgründen leerstehen lässt, wird sich durch diese Abgabe kaum motivieren lassen, Wohnungen dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Um tatsächlich deutliche Lenkungseffekte auszulösen, müsste die Abgabenhöhe je Nutzfläche deutlich höher bemessen werden. Das ist allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen gar nicht möglich“, betont Walser.

Unabhängig davon macht der WK-Präsident deutlich, dass dauerhafter Leerstand weder aus volkswirtschaftlicher noch aus sozialpolitischer Perspektive wünschenswert ist. „Der Leerstand ist ein Symptom einer grundsätzlichen Schieflage am Wohnungsmarkt. Die Ursache dieser Schieflage liegt weniger in einem Marktversagen – wie von manch politischer Seite behauptet – sondern vielmehr in den damit verbundenen gesetzlichen Grundlagen. Das komplexe österreichische Mietrecht bietet keine Anreize für Eigentümerinnen und Eigentümer, ihre Immobilien zu vermieten – vor allem, wenn es finanziell nicht unbedingt erforderlich erscheint“, so Walser.

Zusammenfassend bewertet er die geplanten Leerstandsabgabe als bürokratisch aufwendiges, untaugliches Mittel, um Immobilien für den Wohnungsmarkt zu „mobilisieren“ – vor allem weil das Mitrecht als eigentliche Ursache des Problems unberührt bleibt. „Uns ist bewusst, dass das Mietrecht in die Kompetenz des Bundes fällt und dass das Land Tirol hier – wenn überhaupt – nur auf politischem Wege Einfluss nehmen kann. Fest steht aber, dass die geplante Leerstandsabgabe am Ziel vorbeischießt. Stattdessen gibt es sinnvollere Ansätze, um die Leerstandsproblematik abzumildern. Wenn es etwa gelänge, den Zuwanderungsdruck auf die großen Ballungszentren wie den Zentralraum Innsbruck durch die Dezentralisierung von Institutionen in die Regionen bzw. Bezirke abzufedern, würde auch die damit verbundene Wohnungsproblematik – zumindest längerfristig – entschärft werden“, so WK-Präsident Walser abschließend.

Titelbild: © WKT/Daniel Zangerl