I. Investitionsprämie – 3-Monatsfrist für Abrechnung ab 30.9.2021 beachten!
In der Förderungsrichtlinie des aws ist festgelegt, dass die Fördernehmer verpflichtet sind, dem aws spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung vorzulegen. Ausgenommen sind nur Abrechnungen, die bis 30.9.2021 vorgelegt werden. Diese unterliegen nicht der 3-Monatsfrist.
Bitte beachten sie, dass für ab dem 1.10.2021 eingereichte Abrechnungen ist die 3-Monatsfrist einzuhalten ist! D.h. für die Einreichung der Abrechnung von Investitionen, die im Juni oder früher in Betrieb genommen und bezahlt wurden, ist es ab 1.10.2021 zu spät! Die Abrechnung ist dann nicht mehr möglich.
II. Bitte prüfen sie Ihr Rechnungswesen, ob Umsatzausfälle im maßgeblichen Zeitraum (siehe unten) zutreffen.
Wenn ja, melden sie sich, wir können dann die übrigen Anspruchsvoraussetzungen prüfen…
- Fixkostenzuschuss 800
- Anträge können spätestens bis 31. Dezember 2021 eingebracht werden.
- Umsatzausfälle von mindestens 30%. Die Fixkosten müssen im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und längstens bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein.
- Verlustersatz
- Anträge können spätestens bis 31. Dezember 2021 eingebracht werden.
- Umsatzausfälle von mindestens 30%
- Die Verluste müssen im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und längstens bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein.
- Verlustersatz erweitert
- Der Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten bis zu EUR 10 Millionen wurde um sechs Monate unter leichter Anpassung der Anspruchskriterien verlängert.
- Anträge können spätestens bis 30. Juni 2022 eingebracht werden.
- Voraussetzung sind Umsatzausfälle von mindestens 50%.
- Die Verluste müssen im Zeitraum zwischen 1. Juli 2021 und 31. Dezember 2021 entstanden sein.
- Ausfallsbonus
- Es ist eine monatliche Beantragung von Kalendermonaten im Zeitraum vom November 2020 – Juni 2021 möglich.
- Beachten Sie die jeweiligen Antragsfristen, z.B: für Mai und Juni
Ausfallsbonus Mai 2021: 16.06.2021 – 15.08.2021
Ausfallsbonus Juni 2021: 16.07.2021 – 15.09.2021 - Umsatzausfälle von mindestens 40 Prozent im herangezogenen Kalendermonat
- Ausfallsbonus II
- Es ist eine Beantragung von Kalendermonaten im Zeitraum von Juli 2021 – September 2021 möglich.
- Beantragbar ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonats:
Ausfallsbonus Juli 2021: 16.8.2021 – 15.11.2021
Ausfallsbonus August 2021: 16.9.2021 – 15.12.2021
Ausfallsbonus September 2021: 16.10.2021 – 15.01.2022 - Umsatzausfälle von mindestens 50 Prozent im herangezogenen Kalendermonat.