Bis zu 2.500 Euro für Homeoffice Arbeitsplätze

„Viele Unternehmen stehen aktuell vor der Herausforderung, die betrieblichen Prozesse aufrechtzuerhalten. Dies ist in vielen Fällen nur dann möglich, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch von Zuhause aus ihre Arbeitsleistung verrichten können. Da wir auch weiterhin überall dort, wo es möglich ist, die Kontakte einschränken wollen, um die Gesundheit der Tirolerinnen und Tiroler zu schützen, wurde nun eine Landesförderung für Homeoffice Arbeitsplätze geschaffen“, so Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf. Das Ziel sei es, Tiroler Unternehmen dabei zu unterstützen, Homeoffice Arbeitsplätze einzurichten sowie eine professionelle Kommunikation zwischen den Arbeitsplätzen und dem Unternehmensstandort sicherzustellen. Zudem sei es notwendig, heimische Unternehmen, die in einer Krisensituation notwendige Investitionen für die Aufrechterhaltung des Betriebs getätigt haben, zu unterstützen. „Bis zu 2.500 Euro Förderung kann ein Betrieb durch die neu geschaffene Homeoffice Förderung als Einmalzuschuss erhalten. Ich gehe davon aus, dass wir hier nachhaltig handeln und die heimischen Unternehmen auch nach der Corona-Krise weiterhin auf Digitalisierung setzen werden“, betont LRin Zoller-Frischauf.

Gerade in der derzeitigen Situation könne man erkennen, wie wichtig die Digitalisierung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Standortes ist. Die Tiroler Landesregierung habe bereits mit der Digitalisierungsoffensive erfolgreich auf dieses Thema gesetzt. Auch die jüngst vorgestellte IT-ExpertInnenplattform der Standortagentur Tirol (www.digital.tirol/hilft) unterstütze beim Thema Homeoffice und Telearbeit und biete entsprechende Erstberatungen an. „Die heute beschlossene Landesförderung stellt eine perfekte Ergänzung zu diesem Angebot dar“, erklärt LRin Zoller-Frischauf, die sich sicher ist, dass Homeoffice, Videokonferenzen und mobiles Arbeiten auch in Zukunft noch viel stärker genutzt werden. Wie bereits bei den beschlossenen Zinszuschüssen für Überbrückungsfinanzierung mit Bundeshaftung habe man auch diese Förderungsrichtlinie rückwirkend zum 11. März beschlossen. „Dadurch können wir sicherstellen, dass Unternehmen, die auf Grund der aktuellen Situation bereits tätig geworden sind, ebenfalls antragsberechtigt sind“, so LRin Zoller-Frischauf abschließend.

Die Förderung im Detail

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Tiroler Betriebe. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Die förderbaren Kosten sind nach unten mit 500 Euro und nach oben mit 5.000 Euro begrenzt. Für Beratungsleistungen sowie Softwarekosten können maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten als Zuschuss beantragt werden, für IT-Hardware werden maximal 30 Prozent der Kosten gefördert, wobei die Hardware-Förderung pro Gerät mit max. 300 Euro begrenzt ist. Die ausschließliche Anschaffung von IT-Hardware ohne Investition in Software zur IT-technischen Einrichtung des Homeoffice-Arbeitsplatzes ist nicht förderbar. Die Förderungsrichtlinie tritt rückwirkend mit 11. März 2020 in Kraft und ist mit 1,5 Millionen Euro dotiert. Die detaillierte Richtlinien sowie die Antragstellung werden in Kürze unter www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/ verfügbar sein.

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