Ausfallsbonus für Privatzimmervermieter

Um Privatzimmervermieter im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft weiter zu unterstützen, wurde der Ausfallsbonus auf einen größeren Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Anträge sind ab sofort bei der AMA möglich:
https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#14640  und https://www.ama.at/Home

Der Ausfallsbonus von 15 Prozent (März und April 30 Prozent) kann ab sofort von folgenden Vermietern in Anspruch genommen werden:

  • Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten
  • Gewerbliche touristische Vermieterinnen und Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
  • Sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
  • Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank
  • Urlaub am Bauernhof-Betriebe

Darüber hinaus wird der Zuschuss für die Monate März und April auf 30 Prozentverdoppelt.

Mit diesem Modell sind Privatzimmervermieter im Tourismus unterstützt und auch jene touristischen Vermieter, die bislang ausgeschlossen waren. Sie erhalten neben dem Ausfallsbonus von 15 Prozent einen weiteren Zuschuss von 10 Prozent als Zusatzbonus.