Seit 1. Dezember 2019 gilt für Menschen mit Behinderungen: Die Ausgabe der kostenfreien Jahresvignette erfolgt automatisch – sofern die Befreiung von der motorbezogenen Steuer gegeben ist. Basis dafür ist eine gemeinsame Rechtslage sowohl für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer als auch für die Gratis-Jahresvignette für Menschen mit Behinderungen.
Für die Streckenmaut-Jahreskarten an den Mautstellen bestanden jedoch andere Anspruchsvoraussetzungen. Diese unterschiedlichen Voraussetzungen ändert die ASFINAG und vereinfacht die Ausgabe ab 1. Jänner 2022 deutlich. Dadurch erhalten alle Kundinnen und Kunden, die Anspruch auf eine Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderungen haben, auch eine Jahreskarte für alle Mautstellen (mit Ausnahme der A 11 Karawankenautobahn) um sieben Euro. Der Kauf erfolgt dabei einfach – und zwar künftig ohne zusätzliche Unterlagen. Mehr noch: Der Kauf kann direkt in der Mautspur bei einer Durchfahrt erfolgen, ein eigener Besuch in der Hauptmautstelle entfällt.
„Im Sinne der Kundinnen und Kunden mit Behinderungen vereinfachen wir das Prozedere deutlich, der Service wird weiter verbessert. Mit dieser Regelung profitieren übrigens noch mehr Kundinnen und Kunden von dieser Möglichkeit, da jetzt mehr Personen die Anforderungen für diese Regelungen erfüllen“, so Stefan Zangerle, Abteilungsleiter der ASFINAG Maut Service GmbH. Da bereits jene wesentlichen Infos, die zur Erlangung einer Gratisvignette notwendig sind, im System vorliegen, bedarf es keinerlei weiterer Unterlagen. Diese Neuerung geht unter anderem auf die direkte Initiative der Nationalratsabgeordneten und ÖVP-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderungen Kira Grünberg zurück: „Ich freue mich sehr, dass meine Anregung bei den Verantwortlichen der ASFINAG Gehör gefunden hat und rasch gelöst und umgesetzt werden konnte. Damit wird eine wesentliche Gleichstellung geschaffen. Die bislang unterschiedlichen Anspruchsberechtigungen je nach Behinderungsart werden obsolet, was eine Erweiterung des BezieherInnenkreises und eine wesentliche bürokratische Vereinfachung bedeutet“.
Optimierter Service für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf eine Gratis-Jahresvignette, sofern die Kundinnen und Kunden im Besitz eines Behindertenpasses mit dem Zusatz „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ und somit von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind. Mit diesen Voraussetzungen kann gegen eine Gebühr von sieben Euro die Jahreskarte für alle Streckenmaut-Abschnitte (mit Ausnahme der A 11 Karawankenautobahn) gekauft werden.
Titelbild: Maut-Abteilungsleiter Stefan Zangerle (links) und ÖVP-Nationalrätin Kira Grünberg präsentierten heute in der Mautstelle Schönberg die neuen Verbesserungen bei der Streckenmaut.
ASFINAG