Jene unterstützen, die es derzeit besonders schwer haben: Das ist das Ziel, welches Land Tirol und Arbeiterkammer Tirol mit dem Covid-Arbeitnehmer-Fonds verfolgen. Insgesamt sind es 20 Millionen Euro, die dafür zur Verfügung gestellt werden. Das Land übernimmt 18 Millionen Euro, die AK Tirol zwei Millionen Euro. Mit diesem Fonds sollen einkommensschwache, unselbstständige Arbeitnehmer und ihre Familien, die von Kurzarbeit und Arbeitsplatzverlusten betroffen sind, unterstützt werden. Heute, Donnerstag, präsentierten LH Günther Platter, Arbeitslandesrätin Beate Palfrader, Soziallandesrätin Gabriele Fischer und Herbert Peer, Koordinator des „Netzwerkes Tirol hilft“, die Eckpunkte: Je nach Anzahl der Personen im Haushalt, Einkommensgrenzen und weiteren Förderrichtlinien werden Bezugsberechtigte mit einem Einmalzuschuss zwischen 300 und 600 Euro unterstützt. Pro Haushalt ist ein Antrag möglich. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Konkret können Personen, die zwischen 15. März und 15. Juni ihren Arbeitsplatz verloren haben, ihr Beschäftigungsausmaß verringern mussten oder wegen der Zugehörigkeit zu einer Covid-19-Risikogruppe Krankengeld beziehen und dadurch ein verringertes Haushaltseinkommen haben, um den einmaligen Zuschuss ansuchen. „Wir wollen mit diesem Fonds unbürokratisch und rasch eine Soforthilfe zur Verfügung stellen. Wir haben die Mittel des Landes um acht Millionen Euro auf insgesamt 18 Millionen Euro erhöht, um noch mehr Menschen in Tirol bei ihren Sorgen wegen der Corona-Krise zu unterstützen“, sagt LH Platter.
Arbeitnehmerfonds: Vorreiterrolle Tirol
Insgesamt sind im März 2020 um 29.000 Personen mehr arbeitslos als im Vergleich zum März 2019. Circa 5.000 Anträge von Unternehmer auf Kurzarbeit liegen derzeit vor. Bei einer durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl von zehn pro Unternehmen sei davon auszugehen, dass ungefähr 50.000 Personen in Kurzarbeit sind, wie LRinPalfrader betonte: „Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit bedingen Einkommensverluste und Schwierigkeiten, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Mit dem Fonds zur Abfederung der finanziellen Verluste nehmen wir eine Voreiterrolle in Österreich ein und bieten unbürokratische, bedarfsgerechte Hilfe an. Unser Ziel ist es, dass die Unterstützung rasch dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird.“ Dazu betont die Soziallandesrätin: „Das Ziel ist, als solidarische Gemeinschaft, besonders mit armutsbetroffenen, benachteiligten Menschen, die so eine Krise am härtesten trifft, zusammenzustehen“, sagt LRin Fischer und verweist auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten des Landes, allen voran die Mindestsicherung.
Um eine einmalige Auszahlung aus dem Arbeitnehmerfonds zu erhalten, sind entsprechende Fördervoraussetzungen einzuhalten: „Konkret muss der Hauptwohnsitz in Tirol sein und ein Arbeitsplatzverlust bzw. eine Arbeitseinkommensverringerung im Zuge der Coronakrise bestehen. Auch eine Verringerung des Nettohaushaltseinkommens um circa 30 Prozent gilt als Voraussetzung. Wer einen Antrag stellt, kann sich darauf verlassen, dass dieser schnellstmöglich bearbeitet und die Gelder ausbezahlt werden“, sagte Herbert Peer.
Informationen zur Antragsstellung
Ab heute, 9. April, können Anträge elektronisch mittels Online-Formular (abrufbar unter www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/beihilfen/formulare-unterstuetzung-covid-arbeitnehmerinnenfonds/) oder postalisch eingebracht werden. Eine Antragstellung ist bis 30. Juni 2020 möglich. Die Reduktion des Netto-Haushaltseinkommens um mindestens 30 Prozent und damit das Bestehen einer finanziellen Notlage aufgrund der Corona-Krise ist nachzuweisen. Die Förderung wird als einmaliger Pauschalbetrag pro Haushalt gewährt: 1 Person im Haushalt erhält 300 Euro, 2 Personen erhalten 450 Euro, 3 Personen 550 Euro und 4 oder mehr Personen 600 Euro. Bei einem Einpersonenhaushalt darf eine Einkommensobergrenze von 1.300 Euro (mit Ausnahme von Familienbeihilfe und Pflegegeld) nicht überschritten werden, bei einer Haushaltsgröße von 2 Personen liegt die Einkommensobergrenze bei 2.000 Euro, bei jeder weiteren Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 150 Euro.
Förderstelle: Land Tirol / Verein Netzwerk Tirol Hilft, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, Tel: 0512 508-2005, E-Mail: covid.arbeitnehmerfonds@tirol.gv.at;
Fallbeispiele
Fall 1
Eine erwerbstätige Mutter mit zwei schulpflichtigen Kindern verdiente 1.800 Euro netto. Durch die Coronakrise ist die Frau arbeitslos. Sie erhält im Zuge dessen 55 Prozent ihres ursprünglichen Gehaltes im Rahmen des Arbeitslosengeldes. Das sind 990 Euro. Sie erhält über den ArbeitnehmerInnenfonds einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 550 Euro.
Fall 2
In einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern verfügte der Vater ursprünglich über ein Gehalt in Höhe von 2.500 Euro netto und die Mutter in Form einer geringfügigen Tätigkeit 350 Euro. Durch die Coronakrise gilt für den Vater die Kurzarbeit, wodurch sich sein Gehalt auf 2.000 Euro netto reduziert. Die Mutter hat ihre Arbeitsstelle verloren. Damit hat sich das Gesamteinkommen der Familie von 2.850 auf 2.000 Euro reduziert. Das sind mehr als 30 Prozent, die Familie erhält einen einmaligen Zuschuss über den Arbeitnehmerfonds von 600 Euro.
Fall 3
Eine Person verfügt über ein Gehalt in Höhe von 1.700 Euro netto. Im Zuge der Coronakrise verlor die Person ihre Arbeitsstelle und verfügt nun über ein Einkommen von 935 Euro (55 Prozent des ursprünglichen Gehalts als Arbeitslosengeld). Die Person erhält über den Arbeitnehmerfonds einmalig 300 Euro.