Wolfsverdacht bei Schafrissen in See

Am vergangenen Sontag wurden mehrere verletzte bzw. tote Schafe im Gemeindegebiet von See, Alpe Medrig, festgestellt und gestern vom örtlich zuständigen Amtstierarzt untersucht. Insgesamt sieben tot aufgefundene oder aufgrund schwerer Verletzungen getötete Schafe wurden begutachtet. Acht weitere Schafe waren gestern auf der Alm abgängig. Die restlichen 71 Schafe wurden zu den Heimbetrieben im Tal getrieben. Bei drei der sieben untersuchten Schafe wurden entsprechende Bissspuren festgestellt, die einen begründeten Wolfsverdacht nahelegen. Bei den restlichen verendeten Schafen kann auch ein Absturz als Todesursache nicht ausgeschlossen werden. „Alle sieben toten Schafe sind in Zusammenhang mit den festgestellten Rissen zu sehen. Zur weiteren Abklärung wurden Proben für eine genetische Untersuchung entnommen“, berichtet Martin Janovsky, Beauftragter des Landes Tirol für große Beutegreifer.

Ebenfalls amtstierärztlich begutachtet wurde ein im Almgebiet tot aufgefundenes ca. neun Monate altes Jungrind. Bei diesem wurden jedoch keine Biss- oder andere Verletzungen festgestellt, die auf einen Riss oder Absturz hindeuten.

Wolfsmanagementplan regelt Umgang mit „schadenstiftenden Wölfe“

In Österreich gibt es bereits seit 2012 einen Wolfsmanagementplan, wo auch der Umgang mit Wölfen „in besonderen Situationen“ behandelt wird. Für den Fall, dass ein Wolf ohne ersichtlichen Grund aggressiv auf Menschen reagiert oder wenn wiederholt sachgerecht geschützte Nutz- und Haustiere getötet werden, empfiehlt der Österreichische Wolfmanagementplan eine Entnahme. Voraussetzung ist allerdings, dass Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Tieren ausgereizt sein müssen. Diese Präventionsmaßnahmen sind jedoch nicht nur eine Frage der Finanzierbarkeit, sondern gerade im alpinen Gebiet eine Frage der Umsetzbarkeit. „Erfahrungen mit Herdenschutzmaßnahmen aus anderen Regionen können nicht so ohne Weiteres auf die Alpen übertragen werden“, verweist LHStv Josef Geisler auf die besondere Situation der Berglandwirtschaft. Gedeckt durch das Tiroler Jagdgesetz kann die Behörde nach Anhörung geeigneter Sachverständiger mit Verordnung feststellen, dass von einem bestimmten Wolf, Bär oder Luchs eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder eine unmittelbare erhebliche Gefahr für Weidetiere ausgeht.

LHStv Geisler: „Von rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen“

„Vor allem im Tiroler Oberland häufen sich zusehends problematische Situationen, die aller Voraussicht nach mit einem schadenstiftenden Wolf in Verbindung stehen. In den nächsten Tagen werden wir im Landhaus konkrete Gespräche führen, wie wir mit dieser Situation weiter umgehen können. Das Leid der Nutztiere ist enorm, wir können hier nicht tatenlos zusehen“, sagt Geisler, der bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen hat, von den rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen zu wollen, wenn es die Situation erfordert.

Es wird gebeten, Sichtungen, Filmaufnahmen, Fotos oder Risse von großen Beutegreifern der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden.

www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs