Ab 7. Dezember dürfen Sportstätten im Freien in ganz Österreich zur Ausübung von Individualsportarten wieder betreten werden. Damit ist klar, dass ab Montag Pistentouren auch auf präparierten Pisten, sofern die Piste nicht durch den Betreiber gesperrt ist, möglich sind. Auch Langlaufen, Rodeln und Eislaufen sind damit gestattet.
Aufgrund des zu erwartenden Ansturms von Pistentourengehern startet das Land Tirol im Rahmen der Aktion „Bergwelt Tirol – Miteinander erleben“ eine Sensibilisierungskampagne für sichere Pistentouren. Im Zentrum steht dabei eine Serie von acht Videoclips, die auf den Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden. Der erste Videoclip weist darauf hin, dass die Vorbereitungsarbeiten für die Skisaison in den Skigebieten laufen und derzeit noch Zurückhaltung bei Skitouren auf Skipisten geboten ist.
„Die Filmbeiträge sollen einerseits die Verhaltensregeln bei Pistentouren in Erinnerung rufen, um ein sicheres Tourengehen zu gewährleisten. Andererseits sollen sie das Bewusstsein der Bevölkerung für sichere und konfliktfreie Skitouren auf Skipisten schärfen“, erklärt Dieter Stöhr, Projektleiter von „Bergwelt Tirol – Miteinander erleben“. Land Tirol, Österreichischer Alpenverein Tirol Werbung, Landwirtschaftskammer und Wirtschaftskammer Tirol sowie der Tiroler Jägerverband arbeiten im Programm „Bergwelt Tirol – miteinander erleben“ intensiv zusammen.
Bereits seit dem Jahr 2005 gibt es in Tirol im Rahmen der Initiative „Pistentouren Sicher & Fair“ umfassende Verhaltensregeln für das Pistentourengehen. „Diese Spielregeln fußen auf dem gegenseitigen Verständnis und Fairness bei der Sportausübung“, stellt Christoph Höbenreich, Projektkoordinator der Sportabteilung des Landes, klar. Unter anderem sind Warnhinweise und Pistensperren zu beachten, der Aufstieg soll am Pistenrand hintereinander oder auf ausgewiesenen Aufstiegsspuren erfolgen.
Aktuelle Lage
- Bis einschließlich 6. Dezember ist das Betreten von Sportstätten zum Zweck der Ausübung von Sport für Hobbysportler untersagt. Lifte und Pisten, die für Trainingszwecke für den Profisport geöffnet sind, dürfen von Hobbysportlern nicht betreten werden.
- Ab 7. Dezember ist das Betreten von Sportstätten im Freien zur Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, erlaubt. Pistentouren, Langlaufen, Rodeln oder Eislaufen sind somit möglich. Die Benützung der Pisten – auch nicht geöffneter – erfolgt jedoch auf eigene Gefahr. Hier gibt es keine Absicherung von Gefahrenstellen oder Lawinen! Pistensperren wegen Beschneiung oder Präparierung sind zu respektieren. Größere Zusammenkünfte sind zu vermeiden. Den Sportausübenden muss eine Fläche von 10 Quadratmetern pro Person zur Verfügung stehen.
- Abseits der aktuellen COVID-19-Bestimmungen: Ist eine Piste aus Sicherheitsgründen etwa aufgrund von Lawinensicherungs- oder Präparierungsarbeiten „gesperrt“, darf sie nicht benutzt werden.