Existenzsorgen, finanzielle Probleme und ungewisse Perspektiven, immer öfter sehen sich Menschen diesen Problemen gegenüber. Mietschulden sind belastend und oft ein Grund, weshalb Menschen ihre Wohnung verlieren. Vermieter drängen auf die Bezahlung der Rückstände und kündigen im schlimmsten Fall. „Soweit muss es nicht kommen“, stellt Soziallandesrätin Gabriele Fischer klar. „Oft scheuen sich Betroffene aus Schamgefühl davor, rechtzeitig professionelle Unterstützung zu suchen. Doch je eher die Möglichkeiten ausgelotet werden, einen Mietrückstand und die drohende Delogierung abzuwenden, desto effektiver kann das Problem gelöst werden.“
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist mit höheren Arbeitslosenzahlen und sinkenden Einkommen zu rechnen. Auch Personen – und vor allem Familien – können gegenwärtig in finanzielle Not geraten, die aufgrund ihres geregelten und abgesicherten Einkommens nicht unter die Richtlinien der Mindestsicherung und des Ausgleichszulagenrichtsatzes fallen. Denn von Mietrückständen sind inzwischen nicht mehr nur geringverdienende Haushalte betroffen, sondern auch Haushalte mit mittleren bis höheren Einkommen. „Oft hatten die Betroffenen noch nie Kontakt mit Sozialberatungsstellen oder um finanzielle Unterstützung angesucht. Genau für diese Menschen wurde nun abseits der bestehenden Unterstützungsinstrumente und -einrichtungen ein Mietrückstandsfonds eingerichtet, der unkompliziert und unbürokratisch Hilfe leistet“, berichtet Fischer.
Eine entsprechende Richtlinie wird die anspruchsberechtigten Gruppen definieren und konkretisieren, was unter dringenden Ausgaben zur Delogierungsprävention und notwendigen Existenzsicherung im Zusammenhang mit dem Wohnbedarf einzuberechnen ist. Abgewickelt werden die Anträge vom Verein für Obdachlose, der über jahrelange Expertise in der Delogierungsprävention verfügt. Zur fachlichen Begleitung und Evaluierung des Mietrückstandsfonds wird ein Beirat eingerichtet.
Langfristige Nachsorge und Regionalisierung des Angebots
Um eine durchgängige und langfristige Unterstützung von Betroffenen zu gewährleisten und die Gefahr, erneut in Mietrückstand zu kommen, zu minimieren, wird auch die Delogierungsprävention ausgebaut. Mit der im Oktober gestarteten „ambulanten Nachsorge“ wurde eine nachhaltige Hilfe geschaffen, die auf die langfristige Stabilisierung der individuellen Gesamtsituation abzielt. Da Mietrückstände längst nicht mehr nur ein urbanes Problem sind, setzt man überdies auf die Regionalisierung des Beratungsangebotes.
Für das Gesamtpaket werden insgesamt 260.000 Euro jährlich für Beratung sowie vorerst 300.000 Euro für den Fonds zur Übernahme von Mietrückständen bereitgestellt.
„Angesichts der Pandemiefolgen ist es so wichtig wie noch nie, miteinander füreinander da zu sein. Mir ist es ein Anliegen, dass Menschen in Not rasch niederschwellig Hilfe und Unterstützung erhalten, um ihren Wohnraum zu sichern“, betont Fischer, die überzeugt ist, dass mit dem Mietrückstandsfonds und dem Ausbau des Beratungsangebots drohende Delogierungen und daraus resultierende Wohnungslosigkeit abgewendet werden können. „Damit setzen wir einen aktiven Schritt zur Armutsprävention.“