Die aktuelle Krise rund um das Coronavirus stellt für fast alle Branchen in unserem Land eine herausfordernde Situation dar – so auch für die Tiroler Gemeinden. Dabei kommt ihnen eine bedeutende Rolle als direkte Informationsstelle für die Bevölkerung zu: „Alle 279 Gemeinden unter Quarantäne – das hat es in der Geschichte Tirols wohl noch nie gegeben. Viele Tirolerinnen und Tiroler sind in diesen Zeiten daher extrem verunsichert. An dieser Stelle gilt unser Dank besonders den Tiroler Gemeinden, die als direkte Ansprechpartner und wichtige Schnittstelle zur Bevölkerung diese Verunsicherung um ein Vielfaches verringern. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister geben ihr Bestes, um die Informationen des Landes sowie Bundes schnellstmöglich weiterzugeben. Auch die Planungsverbandsobleute berichten laufend über die jeweilige Lage. In diesen Zeiten braucht es ein hohes Maß an Zusammenhalt und vor allem Durchhaltevermögen – es kommen wieder einfachere Zeiten“, appellieren der für die Gemeinden zuständige Landesrat Johannes Tratter und Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf unisono.
Die derzeit geltenden allgemeinen Verkehrsbeschränkungen haben auch wesentliche Auswirkungen im Bereich der örtlichen Raumordnung – vor allem bei laufenden Auflageverfahren. Grundsätzlich gilt nämlich: Jede zur Stellungnahme berechtigte Person hat während der Dauer der Auflage die Möglichkeit, in die entsprechenden Unterlagen zum jeweiligen Raumordnungsverfahren Einsicht zu nehmen. Durch die Beschränkungen ist dies derzeit für Personen, die sich nicht in der jeweiligen Gemeinde aufhalten, nicht möglich. Zudem schränken die zahlreichen Schließungen der Gemeindeämter dieses wesentliche Recht weiter ein. „Für laufende Auflageverfahren bedeutet dies, dass sie nach dem Ende der Verkehrsbeschränkungen noch einmal durchzuführen sind. Neue Auflagen dürfen erst nach diesem Zeitpunkt gestartet werden“, informiert Raumordnungslandesrat Tratter.
Die Kundmachung von Erlassungsbeschlüssen, die für das örtliche Raumordnungskonzept und Bebauungspläne das Inkrafttreten der jeweiligen Verordnung bewirkt, ist weiterhin durchzuführen. „Hier bestehen keine besonderen Recht für eine weitere Stellungnahem. Zusätzlich ist auf die Möglichkeit der elektronischen Amtstafel zu verweisen, die ein erhebliches Maß an Publizität gewährleistet“, so LR Tratter.
Finanzielle Herausforderung für die Gemeinden
Die Tiroler Gemeinden stehen vor der finanziellen Herausforderung, die Lohnkosten und die Infrastrukturkosten bei gleichzeitigem Einnahmenentfall weiterhin zu tragen. „Darauf sollte bei der Ausarbeitung von Hilfspaketen seitens des Landes Tirol Bedacht genommen werden, zumal im laufenden Budgetjahr durch die Coronavirus-Krise mit weiteren Einnahmenausfällen für die Kommunen zu rechnen ist Ein entsprechendes Maßnahmenpaket zum Erhalt der Finanzkraft der Tiroler Gemeinden ist notwendig und wird seine positive Wirkung weit über die aktuelle Situation hinaus entfalten“, so Präsident Schöpf. „Die allgemeinen Einbußen bei der Kommunalsteuer bzw. bei den Ertragsanteilen sind noch nicht bezifferbar. Primär gilt es jetzt, die Krise zu bewältigen und gemeinsame Lösungen im Sinne der Gemeinden zu finden“, so LR Tratter.