Die traditionelle Fasten-Vereinbarung der Marktgemeinde Telfs startet wieder am Donnerstag, 23. Februar 2023. Die „Strafgelder“ für kleinere „Sünden“ während der vierzigtägigen Abstinenz werden für soziale Unterstützungen verwendet.
Seit Jahrzehnten ist die Fasten-Vereinbarung der Marktgemeinde ein Fixpunkt im Zeitraum zwischen Fasching und Ostern. Nach der Corona-Pause kehrt die Aktion heuer mit einem neuem „Generalsekretariat“ zurück. Der Initiator und langjährige Leiter Hansjörg Hofer hatte das »Fastenbüro« 2022 an Harald Klotz und Martin Pittl übergeben. Sie zeichnen nun für eine korrekte Abwicklung verantwortlich. Und die funktioniert so:
Die Fastenteilnehmer/-innen unterschreiben eine Vereinbarung, wonach sie in der Zeit ab Donnerstag, 23. Februar 2023 bis Karsamstag, 8. April 2023, ein Fastenziel formulieren und dieses konsequent verfolgen. Zur Wahl stehen der Verzicht auf Alkohol, eine selbst formuliertes Abnahmeziel in Kilogramm oder ein besonderer Verzicht bzw. Vorsatz. Man kann alle drei Ziele ankreuzen oder auch eine Teilvereinbarung treffen.
Während der Fastenzeit gilt das Prinzip der Selbstüberwachung. Bei Verstößen treten »Strafbestimmungen« mit Geldbußen in Kraft. Am Karsamstag findet dann eine Generalversammlung als Abschluss der Aktion statt. Die eingehobenen Straf-, Buß- und Spendengelder werden für soziale Unterstützungen verwendet.
Trotzdem es sich im Prinzip um eine gemeindeinterne Aktion handelt, können auch Leute außerhalb der Gemeinde gerne mitmachen. Wer dabei sein will, muss das ausgefüllte Formular – erhältlich auf Anfrage im Gemeindeamt bzw. im Bürgerservice Telfs – bis spätestens Montag, 27. Februar 2023, ausgefüllt ebendort abgeben.
Titelbild: Der „alte“ und die beiden neuen Generalsekretäre der Aktion Fasten-Vereinbarung: Hansjörg Hofer (Mitte) mit Harald Klotz (r.) und Martin Pittl.
Foto: Klotz