Die zunehmende Beanspruchung der Natur durch Erholungssuchende und Freizeitsportler führt unweigerlich zu Konflikten mit dem Tiroler Naturschutzgesetz, dem Campinggesetz oder dem Feldschutzgesetz.
„Wie wir in den letzten Monaten beobachten konnten, steigt, aufgrund der Corona-Einschränkungen, die Anzahl der Skitourengeher im Winter stetig an.“ , so Daniel Schmid, Umweltschutzreferent der SPÖ Bezirk Imst. Da die Bergwacht die Ermächtigung eine Organstrafverfügung auszustellen – mit der Option auf etwaiges Fehlverhalten aufmerksam zu machen – nicht mehr hat, steigt laut Schmid auch die Anzahl der Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaft rapide an. Das führe zu einem unnötigen und teuren Mehraufwand für alle beteiligten Parteien.
Abseits großer Skigebiete reicht in vielen Gemeinden die vorhandene Infrastruktur, wie beispielsweise Parkraum, nicht mehr aus oder das Einheben einer Parkgebühr führt zu einem Anstieg wild parkender Fahrzeuge, um die Parkgebühr zu umgehen. Als Beispiel nennt Schmid auch die horrende Zunahme von Anzeigen nach dem Tiroler Campinggesetz im vergangenen Sommer im Bezirk Imst und geht davon aus, dass so manch eingebrachte Anzeige wohl noch immer auf die Bearbeitung wartet.
Die Bergwacht ist gegenwärtig dazu verpflichtet diese Verwaltungsübertretungen bei der Behörde zur Anzeige zu bringen. Gemäß dem Tiroler Bergwachtgesetz 2005 § 5 Abs. 4 kann die Behörde jedoch besonders geschulte Bergwächter zum Ausstellen einer Organstrafverfügung ermächtigen. „Dies wird offensichtlich von Seiten der zuständigen Umweltlandesrätin und Landeshauptmann-Stellvertreterin Ingrid Felipe abgelehnt, obwohl die Bezirkshauptmannschaften entsprechendes Interesse daran hätten. Es geht nicht darum die Bergwächter mit zusätzlichen neuen Befugnissen auszustatten, sondern darum, die im TBWG 2005 verankerten Befugnisse voll auszuschöpfen, um die Bezirksverwaltungsbehörde zu entlasten und die Bevölkerung zu informieren statt anzuzeigen.“ , erklärt Schmid, stellvertretender Bezirksvorsitzender der SPÖ in Imst.
Gerade jetzt braucht, laut Schmid, die Bezirksverwaltungsbehörde jede freie Ressource für die Herausforderungen im Kampf gegen Covid-19: „Wenn die Bergwacht die Möglichkeit hätte die beanstandeten Bürgerinnen und Bürger selbst über ihr widerrechtliches Verhalten zu informieren und gegebenenfalls von einer Anzeige abzusehen, wären auch die Behörden entlastet“
„Der Ball liegt bei der dafür zuständigen Umweltlandesrätin Felipe. Sie ist gefordert, ausgewählte Organe der Bergwacht zu ermächtigen, die notwendigen Schritte bei Verwaltungsübertretungen in ihrem Wirkungsbereich einleiten zu lassen. Sie entscheidet zwischen Strafen oder einem Schuss vor dem Bug sowie darüber, die Bezirkshauptmannschaft zu entlasten“, so Daniel Schmid abschließend.