„Humor Inside“ oder „Humor ist, wenn man trotzdem lacht“

Eis soll rasch abgeleckt werden – Türklinken gar nicht

Fast täglich tauchen neue Verordnungen und Empfehlungen rund um die Eindämmung von Covid19 auf. „Humor inside“ mit dem Besten aus den letzten Tagen. 

In unserem Nachbarland Deutschland gilt die „Verzehrregelung“. Mal schnell eine Schnack vom Kiosk oder ein Eis vom Eisstand? Kein Problem. Kaufen ja, aber Essen innerhalb eines 50 Meter Umkreis, leider nein. Was tun, wenn das Eis tropft? Einen schnellen Schlecker riskieren? Dazu heißt es auf der Homepage das Landes Niedersachsen:“ Bei der Anwendung der Verordnung darf insofern pragmatisch vorgegangen werden, als durch erstes rasches Lecken an einer Eiskugel während des zügigen Sich-Entfernens von der Eisdiele ein Heruntertropfen des Eises auf Kleidung oder Fußboden verhindert werden darf. Für den Verzehr des Resteises gilt jedoch der Abstand von 50 Metern. In Berlin rät dieBehörde von Türklinken-Ablecken ab. In einem Schreiben an die Mitarbeiter der U-Bahn in Neuköln liest man, dass eine Übertragung des Corona.Virus über Oberflächen so gut wie ausgeschlossen ist, wenn man sich an die üblichen Hygienevorschriften hält. Mit Nachdruck weist die Behörde allerdings darauf hin, dass„Das Ablecken solcher Oberflächen sollte jedoch nach Möglichkeit auf das absolut erforderliche Maß reduziert werden.“ 

Die Stadt New York hat dieser Tage eine Sexratgeber veröffentlicht. Darin rät die Gesundheitsbehörde zur Masturbation:“ Masturbation wird Covid-19 nicht verbreiten, insbesondere wenn man davor und danach seine Hände (und das Sexspielzeug) mit Wasser und Seife 20 Sekunden lang wäscht.“ Der zweitsicherste Sexualpartner sei jemand aus dem gleichen Haushalt. Sex außerhalb des eigenen Haushalts sollte möglichst vermieden werden. In Stuttgart entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass Sexshops nicht der Grundversorgung dienen, also nicht systemrelevant sind. Das Angebot sei insgesamt auf die typischen Bedürfnisse der Besucher von Sexshops zugeschnitten. Diese Bedürfnisse gehören nicht zu den elementaren Grundbedürfnissen der Bevölkerung. Wein indessen zählt, zumindest in Aachen zu den elementaren Grundbedürfnissen. Der Begriff „Lebensmittel“ umfasse, laut Behörde in Aachen, auch Genussmittel, also Wein. Ein Pralinengeschäft darf allerdings nicht öffnen, wohl kein Genussmittel. In Florida wurde gar Wrestling zur Liste der systemrelevanten Geschäfte. Und in Österreich meinte unlängst Wiens Bürgermeister Michael Ludwig man solle die Freibäder öffnen, zumindest die Liegewiesen. Sprich Schwimmbad ohne Wasser und Schwimmen.

Riki Hirsch