Eine der aktuell an Masern erkrankten Personen hat sich nach aktuellem Kenntnisstand – unwissend über die Erkrankung – während dem ansteckungsfähigen Zeitraum am Freitag, 8. März 2024, beim James Blunt-Konzert in der Olympiaworld in Innsbruck aufgehalten. Personen, die sich ebenfalls dort aufgehalten haben – insbesondere im Bereich des Parketts rechts mittig, sind aufgerufen, ihren Impfstatus und den ihrer Familienangehörigen auf zwei Masern-Impfungen zu prüfen (im Impfpass etwa unter MMR-Impfung als MMRvaxPro oder Priorix zu erkennen) und erforderlichenfalls schnellstmöglich nachzuholen.
Personen, bei welchen grippale Krankheitszeichen als Vorerkrankung im Bereich der Atemwege auftreten (7 bis 21 Tage nach dem Kontakt, entsprechend der Länge der möglichen Inkubationszeiten), sollen sich isolieren und zunächst eine Ordination, die Rettung oder das Krankenhaus telefonisch vorinformieren. Nach einer Inkubationszeit von sieben Tagen beginnt die mögliche ansteckungsfähige Zeit, im konkreten Fall demnach mit 15. März und kann bis zum 29. März 2024 andauern. Eine Impfung in der Inkubationszeit kann den Krankheitsverlauf abschwächen. Eine Impfung von Familienangehörigen schützt diese, sollte eine Erkrankung auftreten. Zweifach geimpfte Personen sowie Personen, die bereits eine Masererkrankung durchlaufen haben, gelten als immun.
Insgesamt wurden in Tirol im heurigen Jahr bislang 79 gesicherte Masern-Erkrankungen verzeichnet. Vier Personen davon bedurften einer Behandlung im Krankenhaus – Masern sind hochansteckend und mit einer Komplikationsrate von 20 Prozent risikobehaftet. Auch wenn derzeit keine dieser 79 Personen mehr als aktuell für Masern ansteckend gilt, können von diesen und weiteren Personen dennoch Folgefälle erwartet werden.
Impfung als wirksamster Schutz gegen Maserninfektion
Eine Masern-Erkrankung ist meldepflichtig. Eine Infektion mit Masernviren kann zu schweren Erkrankungen führen. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Der wirksamste Schutz für einen selbst, aber auch für andere ist eine frühzeitige – ab vollendetem 9. Lebensmonat – zweimalige Masern-Mumps-Röteln-Impfung, die sogenannte MMR-Impfung. Nach zwei Impfungen ist eine Erkrankung nahezu ausgeschlossen. Die Impfung kann zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden.
Informationen zur MMR-Impfung
- Kostenlos bei HausärztInnen sowie bei FachärztInnen für Kinderheilkunde und Gesundheitsämtern der Bezirkshauptmannschaften
- Terminvereinbarung für den niedergelassenen Bereich über die jeweilige Ordination
- Terminvereinbarung für Gesundheitsämter telefonisch oder über die Online-Terminvereinbarung des Landes unter termin.tirol.gv.at
- Weitere Informationen auf der Website des Landes
Bild: Land Tirol