Testpflicht für Haiming und Roppen bleibt

Kein Aufatmen in den Oberländer Gemeinden Haiming und Roppen! Die ursprünglich bis 16. März geltende Corona-Testpflicht für die Ausreise wurde seitens des Landes bis zum 25. März (!) verlängert.

Die verordnete Tespflicht gilt für alle Personen, die sich in den jeweiligen Gemeindegebieten aufgehalten haben und diese verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Die erweiterten Testangeboete für die betroffenen Gemeinden bleiben aufrecht. Das gilt auch für den bei der Area47 stationierten Testbus.

7-Tage-Inzidenz der betroffenen Gemeinden (Stand: 15. März 2020):

Arzl im Pitztal: 1.106

Roppen: 1.155

Haiming: 757