PCR-Tests für Gäste der Nachtgastronomie

Wie von der Bundesregierung angekündigt ist der Eintritt in die Nachtgastronomie ab heute, 22. Juli, nur noch mit einem „2-G-Nachweis“, also für getestete und geimpfte Personen möglich. Als Testnachweis gilt ausschließlich ein negatives PCR-Testergebnis – Antigentestergebnisse sind in diesem Bereich nicht mehr zulässig. In Tirol wurde nun zeitgerecht ein PCR-Testangebot dafür geschaffen: Ab sofort können sich jene, die für einen Besuch der Nachtgastronomie einen PCR-Test benötigen, über www.tiroltestet.at anmelden und kostenlos einen PCR-Test in Anspruch nehmen – die Kosten für die Tests werden vom Bund getragen.

Derzeit werden die PCR-Tests als Mund-Rachen-Abstrich in den PCR-Screeningstraßen in Tirol angeboten. Eine vorherige Anmeldung ist jedenfalls erforderlich. Die Auswertung dauert im Gegensatz zu Antigentests mehrere Stunden und gilt ab Zeitpunkt der Probenentnahme für 72 Stunden.

Auch in Tirol werden zudem zeitnahe kostenlose PCR-Testungen vonseiten der Tiroler Apotheken angeboten werden.