Aufgrund eines erhöhten Infektionsgeschehens tritt ab Freitag, 30. April, 0 Uhr, in Telfs im Bezirk Innsbruck-Land eine Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes in Kraft. Die Ausreisetestpflicht gilt vorerst bis inklusive 9. Mai, 24 Uhr. Das hat der Corona-Einsatzstab des Landes in enger Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck als zuständige Gesundheitsbehörden und der Marktgemeinde Telfs beschlossen. Die Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich im jeweiligen Gemeindegebiet aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
„Mit Stand heute, Mittwochmittag, gelten in der Marktgemeinde Telfs 121 Personen als aktiv mit dem Coronavirus infiziert. Wir verzeichnen hier ein dynamisches Infektionsgeschehen und setzen nun die Maßnahme der Testpflicht beim Verlassen der Gemeinde für vorerst zehn Tage, um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus bestmöglich vorzubeugen“, informiert Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol.
Eindringlicher Appell an Bevölkerung, sich testen zu lassen
„Wir können das Infektionsgeschehen nur bremsen, wenn wir alle zusammenhelfen. Seitens der BH Innsbruck als zuständige Gesundheitsbehörde appellieren wir eindringlich an alle Telferinnen und Telfer und alle Personen, die sich in Telfs etwa arbeitsbedingt vermehrt aufhalten, sich unbedingt testen zu lassen und die bereits bestehenden Vorgaben einzuhalten“, betont Bezirkshauptmann Michael Kirchmair. Bürgermeister Christian Härting ergänzt: „Ich appelliere an die Bevölkerung diese Maßnahme mitzutragen. Die Testinfrastruktur wird dafür in Telfs zeitlich und kapazitätsmäßig ausgebaut. Nur gemeinsam können wir dem Virus Einhalt gebieten – jeder und jede kann dazu einen ganz persönlichen Beitrag leisten.“
Erweitertes Testangebot
Um dem vermehrten Testaufkommen Rechnung zu tragen, wird das Testangebot in Telfs weiter ausgebaut. Derzeit besteht im Rathaussaal Telfs bereits jeweils von Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr sowie am Wochenende von 8 bis 16 Uhr die Möglichkeit, einen Antigen-Test durchzuführen. Die Abklärungen hinsichtlich einer zeitlichen Ausdehnung laufen. Dazu wird zeitgerecht informiert. Zudem wird vonseiten des Ärztehauses Telfs am Vorplatz Inntalcenter ein Antigen-Testangebot – jeweils Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr und 18 bis 23 Uhr sowie am Wochenende von 8 bis 16 Uhr und 18 bis 23 Uhr – zur Verfügung gestellt. Für dieses Testangebot ist keine Anmeldung notwendig. Darüber hinaus stehen die bereits bekannten Testmöglichkeiten wie beispielsweise im Inntalcenter, bei der niedergelassenen Ärzteschaft und Apotheken zur Verfügung.
Der erforderliche Corona-Test ist nicht an die Marktgemeinde Telfs geknüpft. Das heißt: Es gilt beispielsweise auch ein aktuell gültiger Test einer Teststation außerhalb des Ortes. Die Personen sind allerdings verpflichtet, beim Verlassen des Gemeindegebietes einen negativen Test im Fall einer Kontrolle vorzuweisen. Einen Überblick über die verschiedenen Testangebote in Tirol gibt es unter www.tiroltestet.at.
Durchreise auch ohne Test möglich
Eine Durchreise durch Telfs ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen. Von der Testpflicht ausgenommen sind zudem auch Personen, die eine medizinische Leistung – wie etwa eine Impfung – in Anspruch nehmen.
Personen ohne Wohnsitz in der Gemeinde, die dort vor Verlassen des Gemeindegebietes positiv auf das Coronavirus getestet werden, können so schnell wie möglich entweder allein mit einem Kraftfahrzeug oder im Rahmen eines gesicherten Transports zum Zweck der behördlichen Absonderung zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.