Etwa 300.000 Menschen in Österreich kennen die Situation: Sie haben zwar einen Hausarzt in ihrer Gemeinde, aber aufgrund der Gesetzeslage keine Versorgung mit Medikamenten, weder durch eine öffentliche Apotheke im Ort, noch durch eine ärztliche Hausapotheke im Ort. Sautens ist eine der betroffenen Gemeinden. Eine österreichweite Initiative möchte das ändern und fordert schon länger die Möglichkeit von ärztlichen Hausapotheken in allen „Einarztgemeinden“ ohne Einschränkungen. Bis dato ist der Betrieb einer ärztlichen Hausapotheke im Gesetz streng geregelt und orientiert sich an Kilometerentfernungen zu öffentlichen Apotheken. Nur wenn eine öffentliche Apotheke mehr als sechs Kilometer entfernt liegt, kann ein Hausarzt den Betrieb einer ärztlichen Hausapotheke in seiner Gemeinde bewilligen lassen. Bei der Übernahme einer Kassenstelle mit Hausapotheke muss die Entfernung zur nächsten öffentlichen Apotheke mindestens vier Kilometer betragen.
Die Forderung
Die Möglichkeit zur Führung einer ärztlichen Hausapotheke sollte nicht an starre Entfernungsvorgaben gebunden sein, sondern sich vielmehr an den konkreten Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren, fordern die „Plattform Einarztgemeinde“. Die Gemeinde Sautens hat sich der Plattform angeschlossen und der Gemeinderat hat einstimmig den Beschluss gefasst, dass die Abgeordneten des Nationalrates aller Parteien aufgefordert werden, das Apothekengesetz zu novellieren. Bürgermeister Manfred Köll erklärt die Entscheidung so:“ Covid19 hat gezeigt, dass die Schutzzonen für Apotheken nicht mehr zeitgemäß sind. Während der Quarantäne dürften wir zwar den Ort nicht verlassen, mussten aber in die nächste Gemeinde fahren, um dringend notwendige Medikamente zu erhalten. Eine nicht nachvollziehbare Regelung, da so das Ansteckungsrisiko nur vergrößert wurde.“ Und weiter:“ Neben dem Zeitverlust und der zusätzlichen Belastung der CO -Bilanz durch Mehrkilometer ist es wohl für jeden unlogisch, einen Kranken auch noch kreuz und quer zu schicken, um zu seinen Medikamenten zu kommen.“ Aus Sicht der österreichischen Apothekerkammer ist die Trennung von Arzt und Apotheke aber aus unterschiedlichen Gründen wesentlich. Vor allem aber, um mit dem „bewährten Vier-Augen-Prinzip“ etwaige Medikationsfehler verhindern zu können.
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