Mit Stand 14. Mai wurden in Tirol insgesamt rund 387.000 Impfungen durchgeführt, davon rund 267.500 Erst- und rund 119.500 Zweitimpfungen. Laut Eintragungen im e-Impfpass sind damit 35,3 Prozent der Tirolerinnen und Tiroler ein erstes Mal geimpft, 15,8 Prozent bereits vollimmunisiert.
„Die Phase 3 des Tiroler Impfplans und damit die schrittweise Öffnung der Impfung für alle Personen unter 65 Jahren nach Alter abgestuft haben wir bereits gestartet. Dennoch gilt weiterhin: Noch nicht geimpfte impfwillige Personen über 50 Jahre sowie Risikopatientinnen und -patienten, die sich beispielsweise erst jetzt für eine Impfung entscheiden, sind stets prioritär zu impfen“, so Gesundheitsdirektor Thomas Pollak. Für die Impfungen in den öffentlichen Impfzentren am kommenden Wochenende bzw. Anfang der kommenden Woche wurden rund 12.000 Termine vergeben. Die Impfeinladungen erfolgen gemäß dem Tiroler Impfplan. Gleichzeitig impft auch die niedergelassene Ärzteschaft in ihren Ordinationen. Die Termine werden dabei individuell mit den Patienten koordiniert. Das Land Tirol ruft impfbereite, noch nicht vorgemerkte Personen einmal mehr dazu auf, sich schnellstmöglich für eine Impfung unter www.tirolimpft.atanzumelden. Bis dato haben sich seit Bestehen der Plattform insgesamt rund 307.000 Personen über www.tirolimpft.at für eine Impfung angemeldet.
Impfeinladungen innerhalb von 48 Stunden über System bestätigen
Hat man eine Einladung zur Impfung in einem Impfzentrum erhalten (Impftermine bei Ärzten werden individuell über die jeweilige Ordination vergeben), muss der Impftermin über die persönliche Seite auf der Plattform www.tirolimpft.at innerhalb von 48 Stunden bestätigt werden. Wichtig ist es, die Bestätigung im System vorzunehmen – die Termineinladung vorzuweisen oder eine Antwort per E-Mail reicht nicht aus. Bestätigt werden bei Zweifach-Impfstoffen (BioNTech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca) jeweils beide Termine. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist die Einladung abzulehnen. Eine weitere Einladung folgt. „Bestätigte Termine sind verbindlich wahrzunehmen und können nur bei Vorliegen triftiger Gründe – beispielsweise Krankheit, Operationen oder unaufschiebbare Termine wie ein Gerichtstermin – in Ausnahmefällen verschoben werden. Ein Urlaub zählt daher nicht als triftiger Grund. Im Hinblick auf die bevorstehenden Öffnungen, damit einhergehender Urlaubszeit und einer bestmöglichen Organisation und Abwicklung der Impfungen bitten wir daher, dies zu beachten und unbedingt bereits bei Termineinladung zu prüfen, ob die Termine wahrgenommen werden können. Wir setzen hier auch auf die Mithilfe der Bevölkerung. Neue Impfeinladungen erfolgen jeweils – nach Verfügbarkeit der Impfstoffe – möglichst zeitnah. Das auch vor dem Hintergrund, dass in Zukunft voraussichtlich mehr Impfstoffe verfügbar sind“, betont der Gesundheitsdirektor. Die Gründe für eine Verschiebung der Termine müssen gegebenenfalls glaubhaft gemacht werden – ebenso eine Risikogruppen- oder Berufsgruppenzugehörigkeit, die zu einer priorisierenden Impfung führen. Beim Einfach-Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson wird ausschließlich ein Termin übermittelt, welcher ebenfalls innerhalb von 48 Stunden über das System bestätigt werden muss.