Was muss beim Kauf eines Hundes beachtet werden, was bei der Haltung eines Vierbeiners? Welche gesetzlichen Pflichten gibt es? Wie verhält man sich richtig bei Beißvorfällen? Diese und viele weitere Fragen werden in der Hundebroschüre des Landes Tirol mit dem Titel „Damit Ihr Hund allen Freude macht – ein Wegweiser zum richtigen Umgang mit Hunden“ beantwortet.
„Wer sich einen Hund anschaffen will, muss sich seiner Verantwortung und seinen Pflichten gegenüber dem Tier und der Gesellschaft bewusst sein. Wie in allen Bereichen des Zusammenlebens gibt es auch hier Spielregeln und Dinge, die besonders beachtet werden müssen“, betont Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf, die für das Landespolizeigesetz zuständig ist, in dem unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen für das Halten und Führen von Hunden geregelt sind.
Die Hundebroschüre des Landes Tirol wurde allen Bezirkshauptmannschaften, Gemeinden und Tierarztpraxen für eine Verteilung zur Verfügung gestellt. Sie ist unter www.tirol.gv.at/hundebroschuere auch online abrufbar.
Verpflichtender Sachkundenachweis ab 1. Oktober 2020
Mit 1. Oktober 2020 müssen Erst-Hundehalter bei der erstmaligen Anmeldung ihres Hundes in einer Gemeinde einen verpflichtenden Sachkundenachweis über die Grundkenntnisse in der Hundehaltung vorlegen. Die entsprechenden Kurse werden von tierschutzqualifizierten Experten abgehalten und etwa vom WIFI Tirol angeboten.
Sachkundenachweis online erwerben
Bis dato wurden im Jahr 2020 insgesamt 28 Kursveranstaltungen vom WIFI Tirol abgehalten – seit Mitte März vor allem online – an denen 616 Personen teilgenommen haben. Nach wie vor ist es möglich, den Sachkundenachweis online zu erwerben. Die Teilnehmer erhalten bestimmte Kursunterlagen im Voraus. Während des online-Vortrages besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Nähere Infos zu den Terminen und Kursanmeldungen finden sich unter www.tirol.wifi.at/kurs/15003x