Mit 1. Juli 2021 kann der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2021/22 beantragt werden, die Tiroler Landesregierung hat den entsprechenden Beschluss gefasst. Die Höhe der Unterstützungsleistung für den kommenden Heizwinter beträgt einmalig 250 Euro pro Haushalt. Voraussetzung für den Erhalt des Heizkostenzuschusses sind ein Hauptwohnsitz in Tirol sowie die Einhaltung einer gewissen Netto-Einkommensgrenze. In der vergangenen Heizperiode 2020/21 wurden 10.243 Personen bzw. Haushalte finanziell mit insgesamt 2,6 Millionen Euro unterstützt. Für den Heizkostenzuschuss 2021/22 stehen nun insgesamt 3,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses
Für den Heizkostenzuschuss sind Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:
- 970 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 1.560 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
- 250 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 180 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
- 540 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
- 370 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt
Weitere Informationen finden Sie unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss