Familie in Oberland DABEI

Ganzjährige Schulkostenbeihilfe für einkommensschwache Familien

Seit vielen Jahren unterstützt das Land Tirol mit der Schulstarthilfe einkommensschwache Familien bei den Ausgaben zum Schulanfang. 2021 wurden rund 10.100 Anträge auf Schulstarthilfe genehmigt, der ausbezahlte Förderbetrag belief sich auf knapp 2,4 Millionen Euro. Auf Initiative von LH Günther Platter und Familienlandesrat Anton Mattle wird die Schulstarthilfe mit 1. Jänner 2022 zur Schulkostenbeihilfe erweitert. Dadurch wird es möglich, auch jene Kosten zu fördern, die während eines Schuljahres anfallen. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommen zwischen 150 und 200 Euro pro Kind und Kalenderjahr.

„Tirol versteht sich als Familienland. Die Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft, weshalb wir es uns als Landesregierung zur Aufgabe gemacht haben, sie bestmöglich zu unterstützen – bei der Kinderbetreuung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mit finanziellen Förderungen und Anreizen. Besonders einkommensschwachen Familien wollen wir gezielt unter die Arme greifen“, betont LH Platter. Insbesondere angesichts der Pandemie, die viele Familien hart getroffen habe, müsse es zusätzliche Entlastungen und Unterstützungen geben.

„Es geht mir als Familienlandesrat darum, dass wir unseren Familien seitens des Landes zur Seite stehen. Mit der Ausweitung der Schulstarthilfe zur Schulkostenbeihilfe machen wir eine stark nachgefragte Landesförderung noch treffsicherer und optimieren das bestehende Förderangebot“, sagt LR Mattle.

Kreis der möglichen FördernehmerInnen wird erweitert

Wie zuvor die Schulstarthilfe ist auch die Schulkostenbeihilfe einkommensabhängig. Das Haushaltseinkommen darf eine bestimmte Einkommensobergrenze, die von der Personenanzahl im Haushalt abhängt, nicht überschreiten. Die neue Richtlinie zur Schulkostenbeihilfe übernimmt die bestehende Einkommensgrenze der bisherigen Schulkostenbeihilfe als „Einkommensgrenze I“ – unterhalb dieser Grenze beträgt die Förderung 200 Euro pro Kind und Kalenderjahr. Damit wird die Förderhöhe der früheren Schulstarthilfe von bisher 150 auf 200 Euro angehoben. Zusätzlich gibt es eine neue, höhere „Einkommensgrenze II“ – bei einem Haushaltseinkommen zwischen den beiden Einkommensgrenzen I und II beträgt die Förderung 150 Euro pro Kind und Kalenderjahr. Der Kreis der FördernehmerInnen wird dadurch insgesamt erweitert.

Förderbeispiel: Haushalt mit vier Personen (Eltern und zwei Kinder):

  • Monatliches Haushaltseinkommen des Vorjahres unter 2.500 Euro: Förderung von 400 Euro (200 Euro pro Kind)
  • Monatliches Haushaltseinkommen des Vorjahres zwischen 2.500 und 2.800 Euro: Förderung von 300 Euro (150 Euro pro Kind)

So funktioniert die Antragsstellung

Förderanträge zur neuen Schulkostenbeihilfe sind im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember eines Kalenderjahres und damit ganzjährig einzubringen – die Schulstarthilfe war bisher nur von 1. Jänner bis spätestens 30. September beantragbar. Die Schulkostenbeihilfe kann im neuen Jahr per Online-Formular unter https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/ beantragt werden.

Über vier Millionen Euro an individuellen Familienförderungen pro Jahr

Neben der Schulkostenbeihilfe bietet das Land Tirol einkommensschwächeren Familien auch künftig zahlreiche weitere finanzielle Leistungen, Angebote und Unterstützungen wie beispielsweise den Kinderbetreuungszuschuss, das Kindergeld Plus sowie die Förderung der Teilnahme an Schulveranstaltungen. Im Jahr 2021 flossen seitens des Landes bis dato rund 4,2 Millionen Euro in individuelle Förderungen für Familien. Auf Initiative von Familienlandesrat Mattle wurden für den Kinderbetreuungszuschuss auf Basis eines hochgerechneten Mehrbedarfs für das Jahr 2021 zuletzt bereits weitere 350.000 Euro zur Verfügung gestellt.

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