Diesen Sonntag, den 27. Februar, ist es soweit: In 273 Gemeinden wählt die Tiroler Bevölkerung einen neuen Gemeinderat und neue BürgermeisterInnen. Damit alle GemeindebürgerInnen gleichermaßen an den Wahlen teilnehmen können, gilt es jedoch Einiges zu beachten, betont der Tiroler Monitoringausschuss. „Ein gleichberechtigter Zugang zu Wahlen ist für Menschen mit Behinderungen nur dann möglich, wenn entsprechende Barrieren abgebaut werden. Ein barrierefreier Zugang zum Wahllokal ist aber auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Personen mit Kinderwägen, ältere Menschen und viele mehr eine absolute Notwendigkeit“, sagt Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses.
Barrierefrei zu den Wahlen am Sonntag
Für Menschen mit Behinderungen beginnt die Herausforderung dabei bereits auf dem Weg in das Wahllokal, erklärt Bernhard Gruber, Mitglied des Monitoringausschusses und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger: „Es braucht zunächst einmal einen barrierefreien Parkplatz. Von dort müssen die Wählerinnen und Wähler ins Gebäude kommen. Für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen braucht es hierfür ein taktiles und kontrastierendes Leitsystem. Die Tür zum Wahllokal muss breit genug und so beschaffen sein, dass Menschen im Rollstuhl sie selbstständig öffnen können bzw. sich diese automatisch öffnet. Im Gebäude müssen die Leitsysteme weitergeführt werden und schließlich müssen für blinde und sehbehinderte Menschen auch in der Wahlkabine selbst entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung stehen, wie etwa Wahlschablonen.“
Barrierefreiheit bei den Wahl-Informationen
Neben baulichen Barrieren gilt es, Barrieren im digitalen Raum aus der Welt zu schaffen, stellt Daniela Friedle von der Ombudstelle für Barrierefreies Internet fest: „Digitale Barrierefreiheit bedeutet einen uneingeschränkten Internetzugang. Blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen sind auf spezielle Programme – sogenannte Screenreader – angewiesen, um sich Inhalte von Websites akustisch oder in Braille-Schrift vermitteln zu lassen.“ Der Tiroler Monitoringausschuss fordert daher eine barrierefreie Aufbereitung von parteilichen Wahlvorschlägen und allgemeinen Wahlinformationen im Vorfeld der Wahl auf den Internetauftritten der Gemeinden. „Nur so können sich Menschen mit Behinderungen umfassend informieren, bevor sie ihr Recht zu Wählen wahrnehmen“, führt Friedle aus.
Für viele Menschen mit Hörbehinderungen ist die Gebärdensprache die Erstsprache und Deutsch eine Fremdsprache. Darum ist es wichtig, dass Videos auch mit Gebärdensprache angeboten werden.
Ein weiterer Aspekt der Barrierefreiheit umfasst die Verständlichkeit der Inhalte. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten wurde aus diesem Grund die „Leichte Sprache“ entwickelt.
Barrierefitte Gemeinde Reutte
Um die Gemeinden, auch abseits von Wahlen, „barrierefit“ zu machen, will der Tiroler Monitoringausschuss gemeinsam mit KooperationspartnerInnen eine Checkliste zur Barrierefreiheit in Gemeinden erarbeiten und diese in mehreren Modellgemeinden durchspielen. Ein Vorzeigeprojekt hierbei ist unter anderem die Gemeinde Reutte im Außerfern, in der zuletzt eine Reihe an Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt wurde. „Reutte wurde Anfang dieses Jahres das staatliche Gütesiegel ‚familienfreundlichegemeinde‘ verliehen. Barrierefreiheit verbessert die Lebensqualität für alle Menschen in der Gemeinde“, sagt Bürgermeister Günter Salchner.
Das Video zum barrierefreien Wählen in Reutte finden Sie hier.
Ein allgemeines Video zu den Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen 2022 mit Gebärdensprachdolmetsch finden Sie hier.
Hier finden Sie weitere Informationen zur digitalen Barrierefreiheit und zur Leichten Sprache. Wahl-Informationen in Leicht Lesen finden sich in der aktuellen Ausgabe der Landeszeitung sowie auf der Website des Landes.
Titelbild: Bernhard Gruber, Mitglied des Monitoringausschusses und Sachverständiger weiß um die baulichen Barrieren, auf die Menschen mit Behinderungen stoßen.
© Land Tirol/Reichkendler