Um in Tirol die Heiz-, Energie- und Wohnkosten abzufedern, initiierte die Tiroler Landesregierung bereits zahlreiche Maßnahmen – wichtigstes Instrument: der Tirol-Zuschuss. Er setzt sich aus einem Heizkostenzuschuss für niedrigere Einkommen und einem einkommens- und haushaltsgrößenabhängigen Wohnkostenzuschuss zusammen.
„Bislang gingen für den Tirol-Zuschuss knapp 55.000 Anträge beim Land Tirol ein. Wir haben 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um so viele Menschen wie möglich in Tirol zielgerichtet mit dem Tirol-Zuschuss zu unterstützen. Ich appelliere an alle, die bezugsberechtigt sind, diese Gelder auch abzuholen“, appelliert LH Anton Mattle, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Weiters gibt es Zuschüsse für Haushalte mit Stromheizungen oder Wärmepumpen. Hier sind es bislang knapp 10.000 Anträge, die dem Land Tirol vorliegen – knapp zwei Drittel davon für Heizungen mit Wärmepumpe. „Wir haben für Besitzerinnen und Besitzer von Stromheizungen und Wärmepumpen insgesamt zehn Millionen Euro reserviert, weil sie besonders betroffen sind und Klimaschutz nicht bestraft werden darf. Sie stehen all jenen zu, die sich im Bezugsrahmen wiederfinden. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, soll dies schnellstmöglich nachholen“, betont LH Mattle.
Denn für den Tirol-Zuschuss und für den Zuschuss für Haushalte mit Stromheizungen oder Wärmepumpen kann nur noch bis 31. Oktober 2023 angesucht werden.
Kontakt und Informationen.
Informationen und Förderbeispiele zum Tirol-Zuschuss finden sich unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss. Für den Zuschuss bei Stromheizungen oder Wärmepumpen finden Interessierte unter www.tirol.gv.at/waermepumpen-stromheizungen-zuschuss Förderbeispiele und Informationen. Eine Übersicht zahlreicher Landes- und Bundesförderungen findet sich unter www.tirol.gv.at/entlastungen.
Zudem stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
- Telefonisch: Tirol-Zuschuss – 0512 508 3693 / Zuschuss Stromheizungen und Wärmepumpen – 0512 508 3692
- E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
- Förderungs-Hotline InfoEck: 0800 800 508 (Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr)
Factbox – Informationen zu den Zuschüssen.
Tirol-Zuschuss
Personen, die den Heiz- und Energiekostenzuschuss 2022 erhielten, haben ebenso ein Schreiben mit Informationen zum Tirol-Zuschuss erhalten wie Haushalte von MindestsicherungsbezieherInnen. Diese müssen ausgefüllt und an das Land Tirol zurückgeschickt werden. Wer den Antrag nicht mehr findet, soll keinen Neuantrag stellen, sondern mit dem Tiroler Hilfswerk Kontakt aufnehmen. Eine erste Abschätzung, ob Personen für den Tirol-Zuschuss anspruchsberechtigt sind, kann mittels Tirol-Zuschuss-Rechner (www.tirol.gv.at/tirolzuschussrechner) ermittelt werden.
Übersicht Tirol-Zuschuss
- Informationen und Einkommensgrenzen unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss
- Höhe Heizkostenzuschuss: 250 Euro – vor allem für niedrigere Einkommen
- Höhe Wohnkostenzuschuss: mindestens 250 Euro – abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße
- Antragstellung
- Heizkosten- oder EnergiekostenbezieherInnen 2022 erhielten ein Schreiben des Landes mit einem Folge-Antrag (lesen, Wiederverwendung der Daten bestätigen und zurückschicken)
- Haushalte von MindestsicherungsbezieherInnen erhielten ein Schreiben des Landes mit einem Formular für den Wohnkostenzuschuss (lesen, ausfüllen und zurückschicken)
- Beantragung mit Online-Formular: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss
- Beantragung in Papierform und persönliche Abgabe: Formulare unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss; einreichen an Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
- Beantragung per E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at können grundsätzlich auch postalisch eingereicht werden
Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen
Dieser Zuschuss ist neu – es müssen daher ausschließlich Neuanträge gestellt werden. Voraussetzung für den Zuschuss ist neben dem Hauptwohnsitz in Tirol im zu fördernden Haushalt das überwiegende Heizen mit Wärmepumpe oder einer festinstallierten Elektro-Heizung (Stromheizung). Überwiegend bedeutet, dass hauptsächlich dieses System für die Raumheizung der Aufenthaltsräume (z. B. Wohnzimmer oder Küche) zuständig ist. Badezimmer und Toiletten zählen hier nicht dazu.
Übersicht Wärmepumpen und Stromheizungen
- Der Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen kann zusätzlich zum Tirol-Zuschuss beantragt werden.
- Es gelten die Einkommensgrenzen der Wohnbauförderung.
- Mittels Selbsterklärung müssen die AntragstellerInnen bestätigen, dass sie für den Bezug berechtigt sind.
- Der Wärmepumpen- und Stromheizungszuschuss kann pro Haushalt einmal bezogen werden.
- Höhe des Wärmepumpen-Zuschusses:
- Haushalte bis drei Personen: 300 Euro
- Haushalte ab vier Personen: 350 Euro
- Zuschuss für Stromheizungen
- Haushalte bis drei Personen: 450 Euro
- Haushalte ab vier Personen: 500 Euro
- Einkommensgrenzen: 1 Person: Einkommensgrenze (netto/Monat) 3.600 Euro; 2 Personen: Einkommensgrenze (netto/Monat) 6.000 Euro; Jede weitere Person: Einkommensgrenze (netto/Monat) +450 Euro
- Antragstellung
- Beantragung mit Online-Formular: www.tirol.gv.at/waermepumpen-stromheizungen-zuschuss
- Beantragung per E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
- Beantragung in Papierform oder persönlich: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck.
Titelbild: Für den Tirol-Zuschuss und für den Zuschuss für Haushalte mit Stromheizungen oder Wärmepumpen kann nur noch bis 31. Oktober 2023 angesucht werden.
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