337 Freiwillige Feuerwehren, 19 Betriebsfeuerwehren sowie eine Berufsfeuerwehr mit in Summe 32.750 Mitgliedern gibt es in Tirol. Geregelt wird das Feuerwehrwesen im Landes-Feuerwehrgesetz. Dieses wird nunmehr novelliert. „Mit der Neuregelung einzelner Bestimmungen entwickeln wir das bestes funktionierende Feuerwehrwesen weiter, sichern die flächendeckende Einsatzfähigkeit unserer Ortsfeuerwehren ab, stärken die Freiwilligkeit und tragen gerade im Bereich der Betriebsfeuerwehren den aktuellen Erfordernissen Rechnung“, führt LHStv Josef Geisler aus.
Eine zentrale Änderung betrifft die Wahl der Organe der Freiwilligen Feuerwehren. In Zukunft können auch Feuerwehrmitglieder zur Kommandantin/zum Kommandanten sowie zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter einer Ortsfeuerwehr gewählt werden, wenn sie aus einer direkt angrenzenden Gemeinde kommen. „Ein Umzug in die Nachbargemeinde soll nicht den Verlust der Funktion zur Folge haben. Außerdem nehmen wir damit insbesondere auf ländliche Kleingemeinden Rücksicht, ohne auf die besondere Ortskenntnis und die rasche Einsatzfähigkeit durch die räumliche Nähe zu verzichten“, sieht LHStv Geisler eine praxisnahe Lösung. Keine Wohnsitzbeschränkung gibt es für andere gewählte Organe wie KassierInnen oder SchriftführerInnen. Bei allen gewählten Organen der Freiwilligen Feuerwehren wird ein besonderes Augenmerk auf Ausbildung und Schulung gelegt.
Gemeinsame Betriebsfeuerwehr
Eine Weiterentwicklung gibt es auch im Bereich der Betriebsfeuerwehren. Eine solche muss grundsätzlich eingerichtet werden, wenn dies für einen wirksamen Betriebsbrandschutz erforderlich ist. Ist die räumliche Nähe gegeben, können Betriebe künftig eine firmenübergreifende gemeinsame Betriebsfeuerwehr einrichten. Die Mitglieder der gemeinsamen Betriebsfeuerwehr müssen bei einem der beteiligten Betriebe angestellt sein oder als Leasingkraft in einem der Betriebe arbeiten. Auch eine Doppelmitgliedschaft zur Betriebsfeuerwehr und zur Freiwilligen Feuerwehr ist möglich, sofern der Betriebsbrandschutz nicht beeinträchtigt wird.
„Altersteilzeit“ in der Feuerwehr
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren scheiden mit dem vollendeten 65. Lebensjahr aus dem aktiven Dienst aus. Dies gilt nunmehr auch für Mitglieder der Berufsfeuerwehr. „In den Freiwilligen Feuerwehren wollen wir die Teilnahme an Übungen und am Einsatz auch für maximal fünf Jahre nach dem Übertritt in die Reserve ermöglichen. Wir schaffen sozusagen die ‚Altersteilzeit‘ in der Feuerwehr. Die Entscheidung darüber treffen die Betroffenen in den einzelnen Ortsfeuerwehren“, verweist Feuerwehrreferent LHStv Geisler auf den neu geschaffenen Gestaltungsspielraum. Nicht gerüttelt wird an der Altersgrenze für FunktionsträgerInnen. Mit 65 heißt es sowohl in den Feuerwehren als auch in den Bezirksfeuerwehrverbänden und im Landesfeuerwehrverband, die Funktion in jüngere Hände zu legen.
Titelbild: Tirols Feuerwehren gehen mit einem modernen Feuerwehrgesetz in die Zukunft. (V.l.) Landesfeuerwehrkommandant Peter Hölzl, Sicherheitsreferent LHStv Josef Geisler, Landesfeuerwehrinspektor Alfons Gruber.
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