Am Sonntag, den 27. Februar 2022, finden in 273 Tiroler Gemeinden die Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen statt (Ausnahmen sind Innsbruck, Matrei am Brenner, Musau und Wängle). Für alle Wahlberechtigten, die am Wahlsonntag aus bestimmten Gründen das Wahllokal nicht selbst aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, mittels Wahlkarte zu wählen. Beantragt werden können die Wahlkarten etwa bei Ortsabwesenheit, gesundheitlichen Gründen oder auch auf Grund eines positiven Corona-Testergebnis und einer damit einhergehenden behördlichen Quarantäne. Noch genau eine Woche lang können Wahlkarten bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden. „Eine hohe Wahlbeteiligung zeugt von einer lebendigen und funktionierenden Demokratie. Ich hoffe daher, dass auch bei den Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen am 27. Februar viele Wahlberechtigte von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Wenn Ihnen der Urnengang am 27. Februar nicht möglich ist, nutzen Sie das Angebot der Wahlkarten. Der Antrag ist kostenlos und benötigt nur wenig Zeit“, appelliert Gemeindelandesrat Johannes Tratter, die eigene Stimme bei den Gemeindewahlen 2022 abzugeben.
Beantragung der Wahlkarte: mündlich oder schriftlich
Schriftlich (sowohl per Brief als auch per Email) können Wahlberechtigte bis spätestens Mittwoch, 23. Februar, eine Wahlkarte direkt bei ihrer Wohnortgemeinde beantragen. Zur Bestätigung der Identität ist dem Antrag eine Kopie bzw. ein Scan eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Personalausweis etc.) beizulegen. Ebenfalls bis 23. Februar können Wahlkarten zudem über die Website www.wahlkartenantrag.at beantragt werden. Hierfür benötigt wird entweder eine Handysignatur oder der Scan eines amtlichen Lichtbildausweises. Mündlich ist eine Beantragung der Wahlkarte unter Vorzeigen eines Lichtbildausweises bis Freitag, 25. Februar, 14 Uhr, in der Gemeinde möglich. Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht möglich.
Ausfüllen und Abgabe der Wahlkarte
Nach der Beantragung werden die Wahlkarten samt Wahlkuvert und Stimmzettel sowie der Kundmachung der Wahlvorschläge von der Post zugestellt. Zudem ist auch eine persönliche Abholung in der Gemeinde möglich – entweder von der/dem AntragstellerIn selbst oder von einer bevollmächtigten Person. Die zugesandten Stimmzettel sind persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, in das Wahlkuvert zu stecken und dieses wiederum in die Wahlkarte zu legen. Anschließend muss die Wahlkarte gut verschlossen und auf der Rückseite des Kuverts unterschrieben werden.
Die Abgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Wahlkarte kann bis Freitag, 25. Februar, 14 Uhr, während der Amtsstunden im Gemeindeamt der eigenen Gemeinde erfolgen. Zudem kann die Wahlkarte auch per Post an die Gemeinde übermittelt werden und muss dort bis spätestens Freitag, 25. Februar, einlangen (Hinweis: Es gilt, den Postweg zu beachten). Als dritte Möglichkeit kann die Wahlkarte auch am Wahlsonntag, 27. Februar, im zuständigen Wahllokal abgegeben werden – entweder von einer beauftragten Person oder, sollte man es doch schaffen, von einem selbst.
Sobald eine Wahlkarte beantragt wurde, kann beim Besuch des Wahllokals, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist, am Wahlsonntag nur mehr die Wahlkarte abgegeben werden. Der Erhalt eines weiteren Stimmzettels wie bei einem gewöhnlichen Urnengang am Wahlsonntag im Wahllokal ist damit nicht mehr möglich.
Fliegende Wahlkommission
Für Personen, die aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen oder auch wegen einer behördlichen Absonderung aufgrund einer Corona-Infektion am Wahltag nicht selbst in das Wahllokal gehen können, gibt es in jeder Gemeinde zudem eine Sonderwahlbehörde, die sogenannte fliegende Wahlkommission. Diese kommt direkt in das Haus der/des Wahlberechtigten. Ein Antrag für die Sonderwahlbehörde muss schriftlich oder mündlich bis spätestens Freitag, 25. Februar, 14 Uhr, in der Gemeinde erfolgen.
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