Um hohe Heiz- und Wohnkosten infolge der Teuerung in Tirol abzufedern, initiierte die Tiroler Landesregierung in enger Abstimmung mit dem Anti-Teuerungsrat unter LH Anton Mattle finanzielle Zuschüsse. Dazu zählen der Tirol-Zuschuss sowie der davon unabhängige neue Zuschuss für Haushalte mit Wärmepumpen- und Stromheizungen. Die Antragsfrist für den Tirol-Zuschuss läuft bereits, jene für Haushalte mit Wärmepumpen- und Stromheizungen startet am Montag, 17. Juli, und läuft bis 31. Oktober 2023.
Voraussetzungen sind die Einhaltung von definierten Einkommensgrenzen (Netto-Haushaltsjahreseinkommen des Jahres 2022; bei einer Person im Haushalt bis zu 43.200 Euro, bei zwei Personen bis zu 72.000 Euro, für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 5.400 Euro), der Hauptwohnsitz (in Tirol) im zu fördernden Haushalt und das überwiegende Heizen mittels Wärmepumpe oder Stromheizung. Haushalte mit ein bis drei Personen erhalten bei Wärmepumpenheizungen 300 Euro und bei Stromheizungen 450 Euro, sind es mehr als drei Personen beträgt der Zuschuss 350 Euro bei Wärmepumpenheizungen bzw. 500 Euro bei Stromheizungen. Der Wärmepumpen- und Stromheizungszuschuss kann pro Haushalt einmal bezogen werden.
Personen, die bereits in der Vergangenheit eine Förderung vonseiten des Landes für den Einbau einer Wärmepumpe erhalten haben, bekommen ein Informationsschreiben des Landes, in dem auf den neuen Wärmepumpen- bzw. Stromheizungszuschuss aufmerksam gemacht werden. „Mit dem neuen Zuschuss des Landes sollen die Mehrkosten für jene mehr als 25.000 Tiroler Haushalte, die mit Strom heizen oder eine Wärmepumpe besitzen, abgefedert werden. Diese werden durch die Strompreisbremse des Bundes zu wenig berücksichtigt. Im Fall von Wärmepumpen soll Klimaschutz nicht bestraft werden, bei Stromheizungen ist oftmals keine alternative Heizmöglichkeit vorhanden. Zehn Millionen Euro werden deshalb für diesen Zuschuss im Landesbudget reserviert. Wichtig ist es, dass förderwürdige Haushalte die Gelder auch abholen, sodass möglichst viele Menschen von der Maßnahme profitieren“, sagt LH Mattle.
Die Antragstellung kann ab Montag mittels Onlineformular über www.tirol.gv.at/waermepumpen-stromheizungen-zuschuss, per E-Mail an tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at oder auf postalischem Weg (Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales / Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck) erfolgen. Mittels Selbsterklärung müssen die AntragstellerInnen bestätigen, dass sie für den Bezug berechtigt sind.
Erinnerung: Antragsfrist für Tirol-Zuschuss läuft ebenfalls.
Wie bereits kommuniziert, können je nach Haushaltseinkommen Haushalte auch um den Tirol-Zuschuss ansuchen. In den vergangenen Tagen und Wochen wurden über 40.000 Schreiben an BezieherInnen des Heiz- und Energiekostenzuschusses 2022 versendet. Sie sind bei gleichbleibenden Voraussetzungen grundsätzlich auch für den Tirol-Zuschuss bezugsberechtigt. Sie müssen lediglich die gleichbleibende Einkommenssituation bestätigen, persönliche Daten ausfüllen und den Antrag an das Land Tirol retournieren. Wer ein Schreiben bekommen hat, soll dieses auch zurückschicken und wenn möglich keinen Neuantrag stellen. „So kann der Verwaltungsaufwand verringert und die Abwicklungsgeschwindigkeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich erhöht werden“, sagt LH Mattle.
Personen, die keinen Heiz- und Energiekostenzuschuss 2022 bezogen haben, werden aufgerufen einen Neuantrag zu stellen. Alle Informationen dazu finden sich unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss.
Informationen.
Bei Fragen zum Tirol-Zuschuss und dem Zuschuss für Wärmepumpen- und festinstallierte Elektroheizungen stehen das Tiroler Hilfswerk (Telefonnummer: 0512 508 3692, E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at) sowie die Förderungs-Hotline vom InfoEck unter 0800 800 508 (Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr) zur Verfügung.
Titelbild: Ab Montag, 17. Juli, können beim Land Anträge für Wärmepumpen- und Stromheizungszuschüsse gestellt werden.
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