Start der Hauptreisezeit: Fahrverbote

Sommerzeit ist Reisezeit – für viele Urlaubende, etwa aus Deutschland, Italien und auch Tirol, heißt das auch heuer wieder: Ab ins Auto und los geht’s. In Tirol werden bereits seit 2019 sowohl im Sommer als auch im Winter ausgewählte, besonders stark als Ausweichroute genutzte Straßen für den Ausweichverkehr gesperrt. Heuer begannen die Fahrverbote aufgrund der zahlreichen Feiertage bereits Anfang Mai. Die Fahrverbote gelten jeweils samstags, sonn- und feiertags von 7 bis 19 Uhr und werden von bestellten Sicherheitsorgangen und der Polizei kontrolliert.

„Tirol setzt auf einen konsequenten Schutz der Anrainerinnen und Anrainer sowie die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in unseren Gemeinden. Seit Anfang Mai konnten bereits knapp 38.500 Fahrzeuge durch die Kontrollen der Fahrverbote wieder zurück auf die Hauptverkehrsrouten geleitet werden und damit die Ortsdurchfahrten und kleineren Straßen vor Staus bewahrt werden“, weiß LH Anton Mattle. „Nun stehen die Sommerferien vor der Tür und tausende Urlaubende zieht es in den kommenden Wochen in den Süden. Wir möchten daher nochmals an die über 40 Fahrverbote und den Einsatz von Dosierampeln am niederrangigen Straßennetz erinnern und appellieren an alle Verkehrsteilnehmenden, die Hauptrouten zu nutzen und am hochrangigen Verkehrsnetz zu bleiben“, so Verkehrslandesrat René Zumtobel.

Zwischenbilanz zurückgewiesene Fahrzeuge zwischen 9. Mai und 23. Juni:

  • Bezirk Kufstein: 11.000
  • Großraum Innsbruck/Innsbruck-Land: 8.000
  • Bezirk Imst: 500
  • Bezirk Reutte: 19.000
  • Gesamt: 38.500

Factbox Fahrverbote

Wo gelten die Fahrverbote und wo gibt es Dosierampeln?

Die über 40 Fahrverbote finden sich übersichtlich dargestellt unter www.tirol.gv.at/fahrverbote. Sie wurden für neuralgische Straßenbereiche in den Bezirken Innsbruck-Stadt, Innsbruck-Land (insbesondere im Großraum Innsbruck, im Wipptal und am Seefelder Plateau), Imst, Reutte sowie im Bezirk Kufstein verordnet.

Für wen gelten die Fahrverbote?

Die Fahrverbote gelten für jene Fahrzeuge, die das niederrangige Straßennetz als Ausweichroute nutzen – sowohl AnrainerInnen als auch sonstiger Ziel- und Quellverkehr (an- und abreisende Gäste, Warenanlieferung, usw.) sind nicht von den Fahrverboten betroffen

Wie werden die Fahrverbote kontrolliert?

Sowohl die Exekutive als auch vom Land Tirol bestellte Sicherheitsorgane kontrollieren die Fahrverbote und weisen Fahrzeuge zurück auf die Hauptverkehrsroute.

Wann gelten die Fahrverbote?

Bezirk Innsbruck-Land:

  • Durchgehend an allen Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9. Mai 2024 bis 13. Oktober 2024 sowie
  • zusätzlich am Freitag, den 10. Mai 2024, Freitag, den 17. Mai 2024, und am Donnerstag, den 3. Oktober 2024

Bezirk Innsbruck-Stadt:

  • Durchgehend an allen Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9. Mai bis 13. Oktober 2024

Bezirk Imst:

  • An Samstagen, Sonn- und Feiertagen
  • von 9. Mai bis 2. Juni 2024
  • sowie von 6. Juli bis 8. September 2024

Bezirk Reutte: 

  • An Samstagen, Sonn- und Feiertagen
  • von 9. Mai bis 2. Juni 2024
  • sowie von 6. Juli bis 8. September 2024

Bezirk Kufstein:

  • Fronleichnam (18. bis 20. Mai),
  • Pfingsten (30. Mai bis 2. Juni)
  • sowie von 6. Juli bis 8. September 2024 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen

Grafik: Land Tirol