Neue Einbahnregelung ab 14. Februar in der Imster Kramergasse

Am Fåsnåchtserchtig (Fasnachtsdienstag) endet die Imster Fasnacht mit dem Auskehren. Mit der beginnenden Fastenzeit am Aschermittwoch kommt es auch zu einer Änderung der Verkehrsführung in der Imster Innenstadt. Aufgrund von diversen Bauarbeiten (Firma Regensburger, Wildbach- und Lawinenverbauung, Familien Bair/Venier) gilt ab 14. Februar in der Kramergasse eine Einbahnregelung. Der Verkehr wird dabei von Süden nach Norden geführt. Diese Einbahnregelung gilt bis 31. Mai 2024. Radfahrer:innen sind von der Einbahnregelung ausgenommen und können die Innenstadt weiterhin in beide Fahrtrichtungen durchqueren.


Rechtliche Basis für Fußgängerzone geschaffen
In der Gemeinderatssitzung am 20. Dezember 2023 wurde eine verkehrstechnische Entlastung für die Imster Innenstadt beschlossen. Mit einer definitiven Einbahnregelung und einer Fußgängerzone in der Kramergasse und am Johannesplatz soll einerseits der Durchzugsverkehr reduziert und andererseits eine bessere Aufenthaltsatmosphäre für die Besucher:innen und Kund:innen geschaffen werden. Mit diesem Zukunftsbeschluss wurde die rechtliche Basis für eine Verkehrsberuhigung in der Innenstadt geschaffen. Damit besteht auch für die Wirtschaftstreibenden sowie für die Umsetzung von geplanten privaten Bauprojekten in diesem Abschnitt eine Planungssicherheit.
Für die Installierung einer dauerhaften Fußgängerzone in der Kramergasse (beginnend beim Objekt Kramergasse 4, Decorona) und am Johannesplatz bis unterhalb der Stadtwerke (Kreuzungsbereich Malchbachgasse) müssen für die behördliche Genehmigung aber notwendige bauliche Maßnahmen umgesetzt werden. Unter anderem müssen die versenkbaren Poller bei den Zufahrten und die Beschilderung montiert sowie die Fahrbahn und der Gehsteig angeglichen werden. Zudem wird heuer ein Architektenwettbewerb für die Innenstadtentwicklung (Neugestaltung des Johannesplatzes) ausgeschrieben.


Bauliche Maßnahmen Schritt für Schritt umsetzen
„Wir werden unsere Hausaufgaben für die Installierung einer dauerhaften Fußgängerzone machen und dies Schritt für Schritt umsetzen. Auch müssen noch Fragen des Ortsbildes und der Gestaltung geklärt werden. Zudem hängt die sukzessive Umsetzung auch von den finanziellen Mitteln der Stadtgemeinde ab“, betont Verkehrsreferent und 1. Vizebürgermeister Thomas Schatz.
Neben der geplanten Umsetzung der dauerhaften Geltung der Einbahnregelung wird heuer in einem ersten Schritt eine temporäre Fußgängerzone bei Veranstaltungen, besonderen Anlässen und im Sommer verordnet. Für die Belebung wird vom Kulturreferat in Kooperation mit dem TVB ein Veranstaltungsprogramm erarbeitet.

Bild: Stadtgemeinde Imst/Othmar Kolp