Am 29. September findet die Nationalratswahl statt. Wer am Wahlsonntag verhindert ist, kann bereits im Vorhinein mittels Wahlkarte wählen. Bereits seit dem Tag der Wahlausschreibung können diese beantragt werden. Auch der Versand der Wahlkarten hat bereits begonnen. Alle Informationen zur Nationalratswahl finden sich unter www.tirol.gv.at/nationalratswahl2024.
Wahlkarten beantragen, ausfüllen und abgeben
Wahlkarten können von Wahlberechtigten in der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, beantragt werden: Schriftlich (zum Beispiel im Postweg, per E-Mail, gegebenenfalls auch über die Internetmaske der Gemeinde oder über www.wahlkartenantrag.at) ist die Beantragung bis Mittwoch, 25. September 2024, bzw. wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist, auch bis zum Freitag, 27. September 2024, 12 Uhr, möglich. Mündlich ist die Beantragung der Wahlkarte bis Freitag, 27. September 2024, 12 Uhr, möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Beim Ausfüllen der Wahlkarte muss der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt, anschließend in das Wahlkuvert (blau) und dieses in die Wahlkarte zurückgelegt werden. Die Wahlkarte muss zum Schluss zugeklebt werden. Wichtig: Die Unterschrift im dafür vorgesehenen Feld auf der Wahlkarte darf nicht vergessen werden.
Die Wahlkarten können auf unterschiedliche Weise abgegeben werden: Falls eine Wahlkarte persönlich ausgefolgt wird, kann diese unmittelbar nach ihrer Ausstellung in den Räumen der ausstellenden Behörde (Gemeinde) zur Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendet und anschließend zur Weiterleitung an die zuständige Wahlbehörde bei der Gemeinde hinterlegt werden. Per Post (Briefwahl) muss die Wahlkarte bis spätestens 29. September 2024, 17 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde ankommen. Der Bund trägt die Kosten für das Porto, die Sendeadresse ist bereits auf der Wahlkarte eingetragen. Am Wahltag kann die Wahlkarte auch während der Öffnungszeiten in jedem Wahllokal in Österreich oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegebene werden. Die Abgabe durch eine/n ÜberbringerIn ist zulässig. Mit einer „offenen“ Wahlkarte – also eine nicht unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte – kann am Wahltag zudem in Form der Urnenwahl in bestimmten Wahllokalen (zumindest in einem Wahllokal pro Gebäude) gewählt werden. Die Abgabe der Wahlkarte ist schlussendlich auch bei einer besonderen Wahlbehörde – der sogenannten „fliegenden Wahlkommission“ möglich: Personen mit eingeschränkter Mobilität können diese bei der Beantragung der Wahlkarte anfordern.
Stimmzettel gültig ausfüllen und Vorzugsstimmen vergeben
Bei der Nationalratswahl kann maximal eine Wählergruppe (= Partei) gewählt werden. Entscheidend für die gültige Stimmabgabe ist, dass der WählerInnenwille klar erkennbar wird – am besten durch das Setzen eines Kreuzes im entsprechenden Kreis bei der jeweiligen Wählergruppe.
Zudem können bei der Stimmabgabe einzelne KandidatInen mit einer Vorzugsstimme unterstützt und so deren Chancen erhöht werden, in den Nationalrat einzuziehen. KandidatInnen können in einem Regionalwahlkreis, in einem Landeswahlkreis oder österreichweit antreten. Insgesamt können daher drei Vorzugsstimmen vergeben werden. Wichtig: Vorzugsstimmen können nur an KandidatInnen jener Partei vergeben werden, die auch am Stimmzettel angekreuzt bzw. gewählt wurden.
Bild: Debabrata Dash auf unsplash.com