Die Landesregierung beschließt eine Anpassung der Richtsätze zur Sicherung des Lebensunterhalts – diese Verordnung gilt mit 1. Jänner 2024. Einen Monat früher, ab 1. Dezember 2023, tritt die Wohnkostenverordnung zur Abfederung erhöhter Wohnkosten in Kraft.
Die derzeitige Preissituation – von den Wohnkosten bis hin zu Lebensmittelpreisen – bedarf entsprechender Maßnahmen, um jene bestmöglich zu unterstützen, die ohnehin vor finanziellen Herausforderungen stehen. Deshalb erhöht die Tiroler Landesregierung erneut die Unterstützung im Rahmen der Mindestsicherung: Für das Kalenderjahr 2024 werden zum einen die Richtsätze zur Sicherung des Lebensunterhalts um rund zehn Prozent (9,7 Prozent) angehoben. Dafür werden zusätzliche Finanzmittel in der Höhe von rund 2,7 Millionen Euro bereitgestellt. Die neue Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Die Erhöhung orientiert sich am bundesweiten Anpassungsfaktor an die Ausgleichszulage. Zum anderen tritt bereits ab 1. Dezember dieses Jahres die im September beschlossene neue Wohnkostenverordnung in Kraft, die ebenfalls Teil des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes ist. Damit werden die Höchstsätze für die Sicherung des Wohnbedarfs erhöht. Das hierfür vorgesehene Budget wurde noch einmal aufstockt und beläuft sich nun auf zusätzliche rund fünf Millionen Euro. Insgesamt stehen damit zusätzliche Mittel von rund acht Millionen im Zuge der Mindestsicherung und damit als wesentliche Hilfestellung für viele Menschen zur Verfügung.
„Die Mindestsicherung ist ein soziales Auffangnetz und damit ein wichtiges Instrument der Existenzsicherung. Durch die vorgezogene Budgetdebatte auf Bundesebene ist es uns dieses Jahr möglich, die Anpassung der Mindestsicherung für 2024 bereits jetzt zu fixieren. Die Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher erhalten damit ab Beginn des neuen Jahres direkt die aufgestockten Unterstützungsbeiträge. Eine spürbare Erhöhung gibt es außerdem mit der neuen Wohnkostenverordnung, die insbesondere die gestiegenen Miet-, Betriebs- und Heizkosten abfedern soll“, erklärt Soziallandesrätin Eva Pawlata.
Informationen zur Mindestsicherung.
- Die Mindestsicherung ist eine Hilfeleistung für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt, ihren Wohnbedarf oder den bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung auftretenden Bedarf mit eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig abdecken können.
- Anspruchsberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen gleichgestellten Personen (z.B. UnionsbürgerInnen) mit rechtmäßigem Aufenthalt, wenn sie in Tirol leben (Hauptwohnsitz oder ständiger Aufenthalt).
- Die Leistungen der Mindersicherung umfassen:
a) Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts: Durch pauschale monatliche Geldleistungen wird der wiederkehrende Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Benützung der Verkehrsmittel usw. abgegolten.
b) Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfs: Für eine bedarfsgerechte Wohnung wird der wiederkehrende Aufwand für Miete, Betriebskosten, Heizkosten und andere Abgaben gewährt. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Wohnkosten-Verordnung als Teil des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes ab.
c) Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung. - Anträge auf Mindestsicherung können bei den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden gestellt werden. Mehr Informationen dazu finden sich unter www.tirol.gv.at/bezirke-gemeinden.
Titelbild: Ab heute, 1. Dezember, tritt die Wohnkostenverordnung zur Abfederung erhöhter Wohnkosten in Kraft.
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