Die Tiroler Landesregierung hat die Ausschreibung der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen für Sonntag, den 27. Februar 2022, beschlossen. Dieser Wahltermin gilt für alle Tiroler Gemeinden, außer der Landeshauptstadt Innsbruck und der neuen Gemeinde Matrei am Brenner. Die Kundmachung der Wahlausschreibung wird am 24. November 2021 im Landesgesetzblatt für Tirol erfolgen, womit dieser Tag als Tag der Wahlausschreibung gilt. Als Stichtag wird der 15. Dezember 2021 bestimmt, die engere Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin wird auf Sonntag, den 13. März 2022, festgelegt. Bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2022 sind alle Unionsbürger wahlberechtigt, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben (Ausnahme: Der Aufenthalt in der Gemeinde ist kürzer als ein Jahr und offensichtlich nur vorübergehend).
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