Mit 1. September sind in Tirol wesentliche Vereinfachungen für die Errichtung von Photovoltaik(PV)-Anlagen in Kraft getreten. „Wir bauen Bürokratie ab, um den PV-Ausbau vor allem auch auf den Dächern weiter anzukurbeln. Neun von zehn PV-Anlagen in Tirol unterliegen künftig weder einer Anzeigen- noch einer Bewilligungspflicht“, verweist Energiereferent LHStv Josef Geisler auf Erleichterungen insbesondere für Private.
Für gebäudeanliegende PV-Anlagen mit einer Fläche von bis zu 100 Quadratmetern braucht es laut Tiroler Bauordnung ab sofort weder eine Bauanzeige noch eine Baugenehmigung. Bisher lag die Grenze bei 20 Quadratmetern. Für Anlagen mit einer Fläche von über 100 Quadratmetern ist zwar eine Bauanzeige notwendig, aber keine Baugenehmigung. Erleichterungen gibt es auch für PV-Anlagen etwa auf Carports. Diese dürfen nunmehr genauso innerhalb von Mindestabstandsflächen errichtet werden wie geländenahe Sonnenkraftwerke.
Weitere Erleichterungen für PV-Anlagen wurden in der Tiroler Raumordnung geschaffen. Freistehende PV-Anlagen bis zu einer Größe von 100 Quadratmetern können nunmehr im Freiland ohne eigene Widmung errichtet werden. Bislang galt auch hier die 20-Quadratmeter-Grenze.Sonnenkraft spielt in der Energiestrategie des Landes „Tirol energieautonom 2050“ eine tragende Rolle. Bis zum Jahr 2050 soll rund ein Fünftel des gesamten Energiebedarfs in Tirol aus Photovoltaik kommen. Im vergangenen Jahr hat die Sonnenstromproduktion in Tirol um mehr als ein Drittel zugelegt. 3.300 PV-Anlagen wurden 2022 errichtet, ein Wert der im heurigen Jahr jedenfalls deutlich übertroffen wird. 90 Prozent der aktuell in Tirol errichteten PV-Anlagen haben eine Leistung zwischen fünf und 20 Kilowatt-Peak und profitieren damit vom Bürokratieabbau.
Titelbild: PV-Anlagen auf Dächern und im Freiland bis zu einer Größe von 100 Quadratmetern können künftig ohne bürokratischen Aufwand errichtet werden.
Foto: Land Tirol