Bezirksverwaltung entlasten

„Der mittlerweile immer häufiger zu beobachtende achtlose Umgang mit der Natur durch Freizeitsportler und Erholungssuchende hat den Druck auf den Lebensraum von Pflanzen und Tieren deutlich verstärkt. Aufgrund der Corona-Einschränkungen und hohem Andrang in Naherholungsgebieten vermehren sich auch die diesbezüglichen Konflikte mit dem Tiroler Naturschutzgesetz, dem Campinggesetz oder dem Feldschutzgesetz“ , erklärt Daniel Schmid, Bergwächter in Obsteig und Umweltschutzreferent der SPÖ Bezirk Imst.

Was der rapide Anstieg von Anzeigen für die Bergwacht und die Bezirkshauptmannschaften bedeutet, darauf weist Gabriele Pfurtscheller, Landesleiterin der Tiroler Bergwacht,eindringlich hin. Die Bergwacht ist gegenwärtig dazu verpflichtet, diese Verwaltungsübertretungen bei der Behörde zur Anzeige zu bringen. Gemäß dem Tiroler Bergwachtgesetz 2003 § 5 Abs. 4 kann die Behörde jedoch besonders geschulte Bergwächter zum Ausstellen einer Organstrafverfügung ermächtigen.

Dahingehend sieht Schmid dringenden Handlungsbedarf seitens der zuständigen Umweltlandesrätin Ingrid Felipe: „Gerade jetzt braucht die Bezirksverwaltungsbehörde jede freie Ressource für die Herausforderungen im Kampf gegen Covid-19. Wenn die Bergwacht die Möglichkeit hätte, die beanstandeten Bürgerinnen und Bürger selbst über ihr widerrechtliches Verhalten zu informieren und gegebenenfalls von einer Anzeige abzusehen, wären auch die Behörden entlastet.“ Felipe sei, laut Schmid, jetzt gefordert, ausgewählte Organe der Bergwacht zu ermächtigen, die notwendigen Schritte bei Verwaltungsübertretungen in ihrem Wirkungsbereich einleiten zu lassen.

Foto: SPÖ Imst