Ab 21. Dezember 2024: Fahrverbote für den Ausweichverkehr auf dem niederrangigen Straßennetz

Pünktlich zum Start der Wintersaison in Tirol treten auch die bereits bewährten Fahrverbote für den Ausweichverkehr in Kraft. Ziel ist es, das erhöhte Verkehrsaufkommen auf den Hauptverkehrsrouten zu halten und Ausweichverkehr zu verhindern. Die Fahrverbote gelten von Samstag, den 21. Dezember 2024, bis inklusive Sonntag, den 27. April 2025, jeweils an den Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr auf ausgewählten Straßen in den Bezirken Kufstein, Reutte, Imst und Schwaz. Zudem werden an neuralgischen Punkten wieder Dosierampeln eingesetzt. An der Dosierampel bei Reutte Süd wird zudem die zehnprozentige Drosselung aktiviert: Statt der bisherigen 1.100 Fahrzeuge pro Stunde dürfen dann nur mehr 1.000 Fahrzeuge pro Stunde passieren. Damit soll ein größerer Puffer zwischen Reutte und Lermoos für weniger Störungen sorgen.

„Der Verkehr ist und bleibt eine Herausforderung für alle in Tirol. In der Wintersaison kommen wieder viele Gäste zu uns, um die schöne Natur zu genießen und Wintersport zu betreiben. Es gilt, trotzdem sicherzustellen, dass auch die Tirolerinnen und Tiroler in ihren Gemeinden von A nach B kommen und die Verkehrs- und Versorgungssicherheit gewährleistet ist“, so LH Anton Mattle. „Wir beobachten laufend Verkehrsströme und evaluieren unsere Fahrverbote, um sie so treffsicher wie möglich zu gestalten. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Fahrverbote ein geeignetes Mittel dafür sind, die verkehrsgeplagten Ortschaften zu entlasten und die transitierenden Pkw auf dem hochrangigen Verkehrsnetz zu halten. Langfristig wird uns wohl nur eine gesetzliche Regelung für Navigationsanbieter helfen, die Orts- und Gemeindestraßen von digital geleiteten Stauausweichverkehr großflächig freizuhalten“, so Verkehrslandesrat René Zumtobel. Maßnahmen für den Bezirk Innsbruck-Land in Bezug auf die Bauarbeiten an der Luegbrücke ab 1. Jänner 2025 werden angepasst an das Maßnahmenkonzept des Autobahnbetreibers ASFINAG in Kürze gesondert kommuniziert. 

Fahrverbote gelten ausschließlich für den Ausweichverkehr

AnrainerInnen und auch sonstiger Ziel- und Quellverkehr sind von den Fahrverboten nicht betroffen – sie gelten ausschließlich für den transitierenden Verkehr, der die Route als Ausweichmöglichkeit nützen will. Die Einhaltung der Fahrverbote wird auch heuer von der Exekutive sowie Straßenaufsichtsorganen kontrolliert: Fahrzeuge, die nicht dem Ziel-, Quell- oder AnrainerInnenverkehr zuzurechnen sind, werden wieder auf das höherrangige Straßennetz zurückgeleitet. In der vergangenen Wintersaison wurden insgesamt 176.000 Fahrzeuge auf das Hauptverkehrsnetz zurückgeleitet.

„Unser Dank gilt der Polizei und allen Kontrollorganen, die in den Hauptreisezeiten bei oft widrigen Witterungsverhältnissen die Einhaltung der Fahrverbote überprüfen und den Reisenden die gesetzten Maßnahmen erklären. Wir bitten daher auch alle Lenkerinnen und Lenker weiterhin um ein kooperatives Verhalten gegenüber den Straßenaufsichtsorganen“, so LH Mattle und LR Zumtobel. Für den Einsatz der befugten Straßenaufsichtsorgane beschloss die Tiroler Landesregierung kürzlich auf Antrag des Verkehrslandesrats, 445.000 Euro bereitzustellen.

Eine Übersicht der geltenden Fahrverbote findet sich unter www.tirol.gv.at/fahrverbote.

Grafik: Land Tirol