Landesvolksanwältin Maria Luise Berger in Oberland DABEI

2021 aus Sicht der Landesvolksanwältin

Auf rund 90 Berichtseiten fasst die scheidende Landesvolksanwältin Maria Luise Berger das vergangene Jahr aus Sicht der Beratungs- und Beschwerdestelle zusammen – 4.046 Mal wurden sie und ihr Team kontaktiert. Tausendfach konnte mit Rat und Tat geholfen werden. Zudem zeigt sich LVAin Berger mit dem Umsetzungsstand ihrer Anregungen an die Verwaltung und Gesetzgebung sehr zufrieden: Rund 80 Prozent der Empfehlungen, die sie in ihrer sechsjährigen Amtsperiode für den Sozialbereich aufgezeigt hat, seien umgesetzt worden.

„Diese Bilanz unterstreicht einmal mehr die Wichtigkeit der Landesvolksanwaltschaft für unsere Gesellschaft. Zum einen dient sie als niederschwellige Anlaufstelle und schafft es, auch bei komplexen Sachverhalten mit den Beteiligten Lösungen zu finden. Zum anderen zeigt sie als weisungsfreies Organ auch ‚Baustellen‘ auf und wirkt mit konstruktiven Anregungen – sowie mit Beharrlichkeit – darauf hin, dass Adaptionen in rechtlichen Rahmenbedingungen und Verwaltungsabläufen vorgenommen werden“, betont Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann.

24-Stunden-Betreuung finanziell stärker unterstützen

Wiewohl ein großer Teil der Empfehlungen der Landesvolksanwältin umgesetzt worden ist, enthält der Bericht auch Anregungen, deren Verwirklichung noch aussteht: in der allgemeinen Verwaltung etwa die Schaffung leistbaren Wohnraums, im Behindertenbereich der fehlende Bedarfs- und Entwicklungsplan und im Sozialbereich die Mitfinanzierung der häuslichen 24-Stunden-Betreuung. Diese sollte mittels Sonderregelung im Tiroler Mindestsicherungsgesetz durch das Land Tirol stärker gefördert werden, auch um dem politischen Ziel „ambulant vor stationär“ Rechnung zu tragen. Berichte aus anderen Bundesländern würden zeigen, dass man dort mit der erweiterten Unterstützung von Betroffenen durch die öffentliche Hand gute Erfahrungen gemacht hätte und sich diese Art der Förderung bewähren würde, so Landesvolksanwältin Berger.

Beratungen überwiegen weiterhin, leichte Zunahme bei Beschwerden

Die Beratungs- und Beschwerdestelle des Tiroler Landtages fungierte weiterhin hauptsächlich als erstere: 3.106 Beratungen (77%) standen 940 Beschwerden (23%) gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr kam es hier zu einer kleinen Verschiebung zugunsten der Beschwerden. „Ursächlich für die Zunahme der Beschwerden dürfte die von vielen Menschen geäußerte generelle Überforderung wegen Corona und der sich ständig ändernden Vorschriften sein“, führt LVAin Maria Luise Berger aus. Dabei betont sie auch die Rolle der Landesvolksanwaltschaft als unabhängige und weisungsfreie Einrichtung. Sie vermittelt zwischen Konfliktparteien und trägt lösungsorientiert zur Stärkung des Vertrauens in die Verwaltung und Politik bei.

Corona-Beschränkungen: meisten Anfragen telefonisch

Um durch eine Reduktion der persönlichen Kontakte die Ausbreitung des Virus zu hemmen, war auch der öffentliche Dienst dazu angehalten, persönliche Vorsprachen auf ein unbedingt notwendiges Maß zu beschränken. 2.464 Inanspruchnahmen entfielen so auf telefonische Kontakte, 1.155 Mal wurde die Landesvolksanwaltschaft schriftlich kontaktiert und in 427 Fällen wurde das Anliegen persönlich besprochen. „Dass aufgrund von COVID-19 bei nur zehn Prozent der Beratungen ein persönlicher Kontakt möglich war, ist für viele Betroffene nicht erfreulich. Persönliche Gespräche erleichtern es, Anliegen darzulegen“, erläutert die Landesvolksanwältin. „Umso mehr hoffen wir, dass die Einschränkungen im Parteienverkehr fallen, um wieder persönlich für die Bürgerinnen und Bürger in Innsbruck oder bei unseren Bezirkssprechtagen da sein zu können.“

Inhaltlich betrafen 23 Prozent der Fälle sozialrechtliche Belange, 13 Prozent Behindertenanliegen und elf Prozent die Bau- und Raumordnung. Mit neun Prozent blieb der Bereich Klinikangelegenheiten, Krankenanstaltengesetz und COVID-19 gegenüber dem Vorjahr stabil. Der Rest entfiel auf andere Verwaltungsbereiche.

Über die Landesvolksanwaltschaft Tirol

Die Landesvolksanwaltschaft wurde im Jahr 1989 vom Tiroler Landtag als Beratungs- und Beschwerdestelle geschaffen, die den BürgerInnen ergänzend zum bestehenden Rechtschutzsystem möglichst einfach und unbürokratisch beistehen soll. Als Organ des Tiroler Landtages agiert die Landesvolksanwältin von der Landesregierung unabhängig und weisungsfrei. Konkret kontrolliert sie die Verwaltungstätigkeit der Gemeinden, der Bezirkshauptmannschaften, des Stadtmagistrates Innsbruck und des Amtes der Tiroler Landesregierung.

Seit 1. April 2016 leitet Maria Luise Berger die Landesvolksanwaltschaft, ihre sechsjährige Amtsperiode endet mit 31. März 2022. Nachfolgen wird ihr Doris Winkler-Hofer, die am vergangenen Februar-Landtag von den Abgeordneten zur designierten Landesvolksanwältin gewählt wurde. Der Sitz der Beratungs- und Beschwerdestelle ist in Innsbrucker, Meraner Straße 5. Es werden jedoch regelmäßig Sprechtage in den Tiroler Bezirken angeboten.

Unter www.tirol.gv.at/landtag/landesvolksanwaeltin können die Jahresberichte von 2021 sowie jene der Vorjahre online eingesehen werden.

Titelbild: Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann (li.) dankt der scheidenden Landesvolksanwältin Maria Luise Berger für den umfassenden Jahresbericht.

© Landtagsdirektion Tirol