HÄRTEFALLFOND (I. des BUNDES)

Anträge können ab 27.3.2020, 17:00 Uhr  (bis 31.12.2020) gestellt werden. Gleichzeitig wird auch der Link zur Online-Beantragung am 27.3.2020 um 17:00 Uhr veröffentlicht unter
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html

WAS

Der Härtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der NICHT zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen: 

Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung ab 27.03., 17:00 Uhr) 

  • Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro
  • Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 1.000 Euro 
  • Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro.

Phase 2 – ab April (wird noch ausgearbeitet): 

  • Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen. 
  • Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommensverluste.

WER 

 Antragsberechtigt sind folgende Gruppen: 

  • Ein-Personen-Unternehmer 
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen 
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind 
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten 
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer 
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Non-Profit-Organisationen (Vereine) müssen noch warten. Information folgt nächste Woche !

Ihr steuerklar Team hält sie am Puls der Zeit…………..