Anträge können ab 27.3.2020, 17:00 Uhr (bis 31.12.2020) gestellt werden. Gleichzeitig wird auch der Link zur Online-Beantragung am 27.3.2020 um 17:00 Uhr veröffentlicht unter
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
WAS
Der Härtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der NICHT zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen:
Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung ab 27.03., 17:00 Uhr)
- Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro
- Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 1.000 Euro
- Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro.
Phase 2 – ab April (wird noch ausgearbeitet):
- Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
- Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommensverluste.
WER
Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:
- Ein-Personen-Unternehmer
- Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
- Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
- Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
- Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
- Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Non-Profit-Organisationen (Vereine) müssen noch warten. Information folgt nächste Woche !
Ihr steuerklar Team hält sie am Puls der Zeit…………..