Jener Wolf mit der Bezeichnung 118MATK, für den das Fachkuratorium zur Beurteilung großer Beutegreifer nach neuerlichem Nachweis die Entnahme empfohlen hat, wurde bei Rissen in St. Sigmund im Sellraintal vom 3. Oktober genetisch nachgewiesen.
„Somit sind die Voraussetzungen für einen Abschuss erfüllt. Der entsprechende Bescheid ist in Ausarbeitung“, erklärt LHStv Josef Geisler in Bezug auf die Expertise des Fachkuratoriums. Mit dem Bescheid wird ein Wolf für 60 Tage in einem bestimmten Gebiet von der ganzjährigen Schonzeit ausgenommen. Basis dafür ist die Gefährdungsverordnung, die die Tiroler Landesregierung am Dienstag beschlossen hat.
Auf Basis der Empfehlung des Fachkuratoriums vom 8. Oktober sowie der bisherigen dem Wolf 118MATK zugeordneten Rissereignisse hat die Behörde bereits umfangreiche allgemeine Vorarbeiten geleistet. Der Wolf 118MATK wurde im heurigen Jahr seit 25. Juni im Gebiet Oetz, Silz, Stams und Rietz mehrmals und zuletzt auch im Gemeindegebiet von St. Sigmund anhand von DNA eindeutig als Verursacher von Schafsrissen identifiziert. In Summe 53 tote und zwei verletzte Schafe sind diesem Tier jedenfalls zuzuordnen.
Jägerschaft im Auftrag der Behörde
Die Jagdausübungsberechtigten ersucht LHStv Geisler um Solidarität mit der Landwirtschaft und um aktive Unterstützung: „Jetzt ist dann die Jagd am Zug.“ Im Vorfeld geäußerte rechtliche Bedenken der Jägerschaft können ausgeräumt werden. „Die Jägerschaft handelt im Auftrag der Behörde“, so Geisler. Der renommierter Innsbrucker Strafrechtsexperte Univ.-Prof. i.R. Andreas Scheil scheidet in einer Expertise an das Land Tirol strafbare Tatbestände und strafrechtliche Konsequenzen für die Jagdausübungsberechtigten aus. Die im Bescheid festgelegten Kriterien etwa hinsichtlich der Gebietskulisse und des Zeitraums müssen natürlich eingehalten werden.
Kampf für Almwirtschaft in Brüssel
Auch wenn nun erstmals eine Abschussgenehmigung für einen Wolf in Tirol erteilt wird, drängt LHStv Josef Geisler auf Bewegung in Brüssel. „Unser Regelwerk in Tirol funktioniert und wir nutzen alle Spielräume, die wir als Land haben, aus. Aber solange sich die FFH-Richtlinie nicht in wesentlichen Belangen ändert, wird es in keinem einzigen Bundesland zufriedenstellende Lösungen geben. Wir kämpfen weiter für die Almwirtschaft.“
In Tirol wurden im Laufe des heurigen Jahres bereits 13 verschiedene Wolfsindividuen genetisch nachgewiesen. Zuletzt wurde auch in Trins anhand von Rissen am 6. Oktober ein weiteres männliches Individuum aus der italienischen Population identifiziert. Zwölf der 13 genetisch bestätigten Wölfe sind männlich, zwei davon wurden überfahren. Derzeit liegen dem Land Tirol Anträge auf Entschädigungen für 275 tote und 133 abgängige Tiere vor. Für über 1.300 Tiere, die aufgrund von Wolfspräsenz vorzeitig von den Almen geholt wurden, wurden Ansuchen auf die Beihilfe für Futterkosten gestellt. Eine endgültige Schadensbilanz liegt noch nicht vor, etliche Anträge sind noch ausständig.
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