Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz)
Gegenstand des Förderungsprogrammes des Bundes zum Härtefallfond ist die Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freien Dienstnehmern, Non-Profit-Organisation (NPO) sowie Kleinstunternehmen. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Wirtschaftskammer Österreich wickelt das Verfahren zum Härtefallfonds ab.
Die liquiden Mittel werden der Wirtschaftskammer Österreich mit maximal eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Das Finanzministerium erstellt zur Auszahlung an oben genannten Personen eine Richtlinie.
Eine weitere Richtlinie wird für die Abwicklung des Härtefallfonds für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftliche Betrieben erlassen.
Die Richtlinien werden im wesentliche enthalten:
– Berechnung der Förderhöhe
– die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Förderung
– das Ausmaß und die Art der Förderung
– und das Verfahren
Der Härtefond tritt ab heute in Kraft. Jetzt bleiben die beiden Richtlinien des Finanzministerium und des Landwirtschaftsministeriums abzuwarten, die die Auszahlung dieser Milliarde genau regeln sollen
Wir rechnen damit bis spätestens Mitte nächster Woche, denn Eile ist sicherlich geboten.
Wir hoffen nur, dass nicht so ein ähnlicher Bürokratismus wie bei der Kurzarbeit an den Tag gelegt wird.
Neben dem Härtefonds des Bundes wird es als Sofortmaßnahme einen eigenen Tiroler Härtefonds für Tourismusbetriebe, kleinere und mittlere Wirtschaftsbetriebe, Kulturbetriebe und Vereine aus dem Sozialbereich sowie Gesundheitsdienstleister geben.
Auch hier rechnen wir im Laufe der nächsten Woche mit ersten Schritten zur Umsetzung.