Als am 10. November 1920 das Bundes-Verfassungsgesetz in Kraft trat, bekam die junge Republik ihr zentrales Regelwerk, das – mit Unterbrechungen und nach Adaptionen und Novellierungen – heute noch Basis unserer Verfassung ist. Da ein Feiern des 100. Geburtstages pandemiebedingt im Vorjahr nicht möglich war, ist eine Wanderausstellung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), die die wichtigsten Eckpunkte und interessante Hintergrundinformationen rund um den zentralen Rechtstext unserer Republik anschaulich erklärt, nun in Österreich auf Tour. Seit 14. Juni ist die Ausstellung in Innsbruck zu Gast.
„Als man vor 100 Jahren im Artikel 1 unserer Verfassung lesen konnte ‚Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus‘, da war das bahnbrechend. Erstmals in der Landesgeschichte war kein Graf, Herzog oder Kaiser Souverän, sondern die Bürgerinnen und Bürger selbst“, betonte LTPin Sonja Ledl-Rossmann. „Diese Errungenschaft war jedoch nicht unumstößlich, nicht unangreifbar. Bereits 13 Jahre später wurde dieser Souveränitätsanspruch wieder beseitigt – es folgten die dunkelsten Stunden unserer Geschichte, insbesondere ab 1938. Umso wichtiger ist es, um die Verletzlichkeit unserer Demokratie wissend, diese gegen jeden Angriff zu verteidigen. Vermittlungsangebote wie dieses spielen dabei eine wichtige Rolle.“
VfGH-Tour mit Stopps in ganz Österreich
Nachdem die Wanderausstellung des Verfassungsgerichtshofes – der als „Wächter“ über die Verfassung fungiert und zeitgleich mit ihr eingerichtet worden ist – bereits in der Steiermark, in Oberösterreich und Vorarlberg Halt gemacht hat, gastiert sie nun bis zum 18. Juni vor dem „Haus der Musik“ am Innsbrucker Rennweg.
Der VfGH – seine Richter und Mitarbeiter – mache den Menschen in Österreich ein Angebot, die Grundlagen des Staates und die Institution Verfassungsgerichtshof unmittelbar und lebensnah kennenzulernen, verdeutlichte dessen Präsident Christoph Grabenwarter bei der Eröffnung: „Die beiden Ausstellungscontainer sollen durch die Offenheit an beiden Seiten und die Transparenz der Glasfront bildlich das Selbstverständnis des Verfassungsgerichtshofes dokumentieren: Ein Gericht für die Bürgerinnen und Bürger, das gekennzeichnet ist durch einen niederschwelligen Zugang und transparentes Handeln.“
Die Verfassung sei unverzichtbar für eine rechtsstaatliche Demokratie und ein Zusammenleben in Frieden und Freiheit. „Verfassungsinhalte kennen lernen, ihre Bedeutung verstehen und Verfassungswerte weitertragen“ sind daher, erklärte Grabenwarter, drei Schritte, die die Ausstellung auslösen soll.
Barrierefreier Info-Point
Die Ausstellung ist täglich von 9 bis 17 Uhr geöffnet und kostenlos sowie ohne Voranmeldung besuchbar. Dabei ist eine FFP2-Maske zu tragen und auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten. Ein besonderes Augenmerk wurde bei der Konzeption auf die Barrierefreiheit gelegt: Der Infopoint ist via Rampen befahr-/begehbar, Inhalte werden via Gebärdensprach-Videos, taktile und akustische Stationen zugänglich gemacht. Mithilfe von speziellen QR-Codes können Blinde und Sehbehinderte Audiodeskriptionen abrufen und sich Vertiefungsstationen vorlesen lassen.
Weitere Infos zur Tour und ihren weiteren Stopps unter www.vfgh.gv.at.
Foto: Landtagsdirektion Tirol/Oswald