Die seit 14. Mai geltende Ausreisetestpflicht in der Gemeinde Umhausen wird bis inklusive 9. Juni, 24 Uhr verlängert. Das hat der Corona-Einsatzstab in enger Abstimmung mit der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Imst als Gesundheitsbehörde und der Gemeinde entschieden. Die Maßnahme galt zunächst noch bis inklusive Sonntag, 30. Mai 2021, 24 Uhr.
„In der Gemeinde Umhausen verzeichnen wir weiterhin ein dynamisches Infektionsgeschehen. Derzeit gelten in Umhausen 30 Personen als mit dem Coronavirus infiziert, es werden weiterhin Neuinfektionen verzeichnet, ein deutlicher Trend nach unten ist nicht festzustellen. Die Ausreisetestpflicht wird erneut verlängert, um weitere Ansteckungen bestmöglich zu verhindern und Infektionsketten zu unterbrechen“, informiert Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes des Landes Tirol.
Bestehendes Testangebot bleibt aufrecht
Um dem vermehrten Testaufkommen angesichts der Ausreisetestpflicht weiter Rechnung zu tragen, bleiben die bereits bestehenden Testmöglichkeiten aufrecht. Einen Überblick zum Testangebot gibt es unter www.tiroltestet.at.
Öffentlicher Aufruf der Gesundheitsbehörde
Nachdem positive Coronavirus-Testergebnisse für derzeit fünf Personen vorliegen, die sich laut den behördlichen Erhebungen im Gasthof Andreas Hofer in Umhausen aufgehalten haben, unternimmt die Gesundheitsbehörde vorsorglich einen öffentlichen Aufruf:
Personen, die im Zeitraum von 21. bis 27. Mai in der genannten Örtlichkeit waren, werden gebeten, auf ihren Gesundheitszustand zu achten sowie wenn möglich bis zehn Tage nach Aufenthalt an diesem Ort jeden zweiten Tag einen (häuslichen) Schnelltest durchzuführen.
Bei Auftreten von Symptomen wie Husten, Halsschmerzen, Fieber, Kurzatmigkeit oder dem plötzlichen Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns gilt es, umgehend die 1450 zu kontaktieren. Bei der Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt bzw. der Hausärztin soll die Kontaktaufnahme jedenfalls telefonisch erfolgen.