„Geimpft, getestet, genesen“ – so lautet der Leitfaden im Hinblick auf die Öffnungsschritte. Als Nachweis für bereits Geimpfte gilt sowohl der Internationale Impfausweis („gelber Impfpass“) – der bekannte gelbe Papier-Impfpass – als auch das Impfkärtchen, das bei der Impfung direkt an den impfenden Stellen ausgegeben wird. Alle Impfungen werden zudem im e-Impfpass registriert. Der Auszug aus dem e-Impfpass gilt ebenfalls als Impfbestätigung und damit als „Eintrittskarte“ für unterschiedliche Bereiche – beispielsweise Gastronomie oder Kultur. Einsicht in den e-Impfpass können BürgerInnen mit aktiver Handy-Signatur unkompliziert selbstständig erhalten. Personen, die noch keine Handy-Signatur besitzen, können diese an unterschiedlichen Registrierungsstellen in Tirol anfordern.
Die im e-Impfpass erfassten Impfungen können mittels Handy-Signatur, die als digitaler Ausweis im Internet dient, über das ELGA-Portal – Login über www.gesundheit.gv.at – unter dem Reiter „e-Impfpass“ eingesehen bzw. ausgedruckt werden – unabhängig vom ELGA-Teilnehmerstatus. In Ausnahmefällen und sofern keine Handy-Signatur vorliegt, besteht die Möglichkeit, bei der ELGA-Ombudsstelle Standort Tirol mit einem entsprechenden Formular einen Antrag auf Einsichtnahme und/oder Ausdruck des e-Impfpasses vorzunehmen. Dem Antrag ist eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beizulegen, wobei die Unterschrift am Ausweis erkennbar sein muss. „Aufgrund der aktuell hohen Anzahl an Anträgen, der individuellen Bearbeitung und der Bindung an den Briefpostverkehr empfiehlt die ELGA-Ombudsstelle allen Interessierten, sich eine Handy-Signatur zu besorgen und selbst im ELGA-Portal einzusteigen. So ist es auch möglich, den e-Impfpass selbst auszudrucken oder einfach abzuspeichern, damit dieser auch stets am Handy verfügbar ist“, informiert Gesundheitslandesrätin Annette Leja.
Zur Handy-Signatur
Die Handy-Signatur dient als persönliche Unterschrift, um sich im Internet eindeutig identifizieren zu können. Sie ermöglicht es, Dokumente oder Rechnungen rechtsgültig zu unterschreiben und ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Die Registrierung der Handy-Signatur kann über zwei Wege erfolgen: Einerseits online, andererseits in den zahlreichen Registrierungsstellen, die flächendeckend in ganz Tirol zu finden sind. Elektronische Dokumente sind durch die Handy-Signatur rechtlich genauso gültig, wie eigenhändig unterschriebene Papierdokumente. Die Handy-Signatur kann auch zeitintensivere Behördengänge ersparen und ermöglicht gerade in Pandemiezeiten eine kontaktlose Abwicklung. Dahingehend gilt auch der Aufruf, eine Registrierung nach Möglichkeit online durchzuführen. Umfassende Informationen sowie alle Standorte der Registrierungsstellen sind unter www.handy-signatur.at abrufbar.
Eintragungen der Impfung im analogen (gelben) Impfpass
Der gelbe Papier-Impfpass ist grundsätzlich über die Hausärzte erhältlich. Der Eintrag in den analogen Impfpass erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an die Impfung – dahingehend gilt der Aufruf an alle, die sich impfen lassen, diesen (sofern vorhanden) zur Impfung mitzubringen. Sollte eine Eintragung nicht erfolgt sein, wird in der Regel eine Nachtragung über die jeweils impfende Stelle erfolgen. Um den Nachtrag in den Impfpass schnellstmöglich und unkompliziert abzuwickeln, wird das Mitführen des Impfkärtchens oder der Auszug aus dem e-Impfpass empfohlen.