Ab 31. März müssen alle Personen, die aus Tirol ausreisen, für den Zeitraum von zwei Wochen bis 14. April ein negatives Corona-Testergebnis mitführen und bei einer Kontrolle vorweisen. Ausgenommen von der Testpflicht sind der Bezirk Lienz, die Gemeinde Jungholz im Bezirk Reutte sowie das Rißtal (liegt im Gemeindegebiet Vomp und Eben am Achensee). Die Testpflicht gilt für Personen mit Wohnsitz in Tirol sowie für Personen, die sich durchgehend über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden in Tirol aufgehalten haben. Personen mit Wohnsitz in Tirol, die aus Tirol auspendeln, sind damit von der Testpflicht umfasst.
Von der Testpflicht jeweils ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht. Die Testverpflichtungen werden an den Landesgrenzen bzw. an den Kufsteiner Bezirksgrenzen stichprobenartig kontrolliert.
Weitere Informationen zu den ab 31. März geltenden Ausreiseregelungen für Nordtirol finden sich als FAQs auch auf www.tirol.gv.at/ausreise.
Vorsichtsmaßnahme gegen Ausbreitung neuer Virusvariante
Die Regelungen werden als Vorsichtsmaßnahme in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium wegen des Vorkommens der britischen Coronavirus-Mutation mit weiteren Mutationsmerkmalen (B.1.1.7 mit E484K-Zusatz) getroffen. Seitens der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit wird derzeit gerade medizinisch abgeklärt, wie die Eigenschaften dieses britischen Virentyps unser epidemiologisches Geschehen beeinflussen. So ist es entscheidend, welche Auswirkungen dieser Virentypus auf die Schutzwirkung der Covid-Impfung hat.
„Aktuell setzt sich in Tirol wie in anderen Teilen Österreichs und Europas zusehends die britische Virusmutation durch. Derzeit gibt es in Tirol 260 aktiv-positive Fälle dieser britischen Variante mit dem so genannten E484K-Zusatz. Laut AGES ist diese Virusvariante bereits auch in anderen Teilen Österreichs aufgetaucht. In Tirol sind nach derzeitigen Informationen die beiden Bezirke Schwaz und Kufstein hauptbetroffen. Auf Wunsch des Gesundheitsministeriums setzen wir zu der bestehenden Ausreisetestpflicht im Bezirk Schwaz und der ebenfalls ab Mittwoch geplanten Ausreisetestpflicht im Bezirk Kufstein als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme auch eine Ausreisetestpflicht aus dem Bundesland Tirol exklusive Osttirol um. Ergänzend zur Testausreisepflicht setzen die Gesundheitsbehörden weiterhin auf ein intensives Contact Tracing. Dieses hat bereits bei der südafrikanischen Mutation zur erfolgreichen Eindämmung beigetragen“, betont Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes des Landes Tirol.