Skifahren ist in unserem Bundesland nur mehr mit einem negativen Corona-Test möglich. Nach Abstimmung mit dem Bund liegt die „Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Covid-19 in Skigebieten in Tirol“ vor. Sie tritt mit Montag, 15. Februar 2021, in Kraft. Damit müssen alle Personen, die die Skipisten während der Betriebszeiten nutzen, ein maximal 48 Stunden altes negatives Covid-Testergebnis mit sich führen (PCR oder Antigen). Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert waren, brauchen ein solches nicht – anstelle dessen jedoch eine ärztliche Bestätigung. Kinder unter zehn Jahren sind von den Verpflichtungen im Rahmen der Verordnung ausgenommen.
Zur Kontrolle dieser Verordnung sind die Gesundheitsbehörden mit stichprobenartigen Kontrollen beauftragt.