Bereits im vergangenen Jahr brachte Gemeinderätin Angelika Mader, in
Vertretung ihres Rechtsanwaltes Mag. Norbert Tanzer, eine Privatanklage
wegen „übler Nachrede betreffend das Altenwohnheim Telfs“ und
„übler Nachrede betreffend Pfuscharbeit“ gegen Bürgermeister
Christian Härting und Gemeinderat Klaus Schuchter am Landesgericht
Innsbruck ein. Ohne Erfolg. Das zuständige Gericht sprach sowohl
Bürgermeister Härting als auch Klaus Schuchter zu 100 Prozent frei.
Mader verzichtete auf eine Berufung. Das Urteil ist somit
rechtskräftig. Die Klägerin Angelika Mader muss sämtliche
Gerichtskosten tragen.
Für Bürgermeister Härting war das Urteil keine Überraschung: „Es
ist schade, dass Gemeinderatskollegin Mader Gerichte mit Privatanklagen
beschäftigt. Das kostet Zeit und Geld. Außerdem lähmt es die
wichtige Arbeit für unsere Marktgemeinde. Mir war von an Anfang an
bewusst, dass weder Klaus Schuchter noch ich etwas Unrechtes getan
haben. Die vergangenen Geschehnisse rund um das Altenwohnheim und der
GWT sind Fakt und nicht wegzudiskutieren. Das Urteil der zuständigen
Richterin war eindeutig. Das mussten Angelika Mader und ihr
Rechtsvertreter Norbert Tanzer zur Kenntnis nehmen. Ich hoffe, dass sich
daraus ein Lernprozess entwickelt. Streit und verletzende Aussagen
sollten der Vergangenheit angehören. Ich bin kein nachtragender Mensch,
aber jetzt müssen sowohl Angelika Mader als auch Norbert Tanzer ihren
Willen zur konstruktiven Zusammenarbeit zeigen. Alles andere wäre ein
Affront den Telfer Bürgern gegenüber. Wir sind zum Arbeiten
gewählt und nicht zum Streiten, schon gar nicht vor Gericht.“