Strengere Einreiseregeln in Bayern

Ab dem heutigen Montag treten bei der Einreise nach Bayern aus Corona-Risikogebieten verschärfte Quarantäneregeln in Kraft. Quarantänepflicht gilt dann im Grundsatz für alle bayerischen Rückkehrer, die sich länger als 24 Stunden in Tirol oder einem anderen Risikogebiet aufgehalten haben, ebenso für alle Ausländer, die länger als 24 Stunden in Deutschland bleiben. Bisher war die Frist doppelt so lang. Die Dauer der Quarantäne wurde dafür – wie in Österreich – von 14 auf zehn Tage verkürzt.

Allerdings gilt in Bayern eine regelmäßige Testpflicht für Grenzgänger. Das bedeutet, dass sich Pendler und andere Menschen, die von Berufs wegen in ein Nachbarland fahren oder nach Bayern fahren, jede Woche testen lassen müssen. Ausgenommen von den Quarantänevorschriften sind unter anderen Soldaten aus NATO-Staaten und hochrangige Diplomaten.

Wie lauten die wichtigsten Einreiseregeln in Bayern?

Grundregel: Einreise in DE aus einem Risikogebiet (Tirol) verpflichtet zu einer 10-tägigen Quarantäne – ein mitgeführter negativer Corona-Test verhindert diese nicht; in der Quarantäne kann frühestens am 5. Tag ein Test erfolgen, der diese bei negativem Ergebnis beendet.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht I – kein Test erforderlich:

  • Kurzaufenthalte im Rahmen des Grenzverkehrs (24 Stunden) – gilt nicht für Grenzpendler (Erläuterung unten)
  • Güter- und Personenbeförderung (max. 72 Stunden)
  • Durchreise, inkl. kleines und großes Eck und direkte An- und Abfahrt von/zu Flughäfen
  • Bayerische Pendler, die nach Tirol zu ihrem Arbeitsplatz einpendeln
  • Besuch von Verwandten 1. Grades (max. 72 Stunden)

Ausnahmen von der Quarantänepflicht II – VORSICHT! – Test erforderlich:

  • Beruflich bedingte Reisen – „zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasste“ Reisen (max. 5 Tage):
    • Ein negativer PCR-Test muss entweder mitgeführt werden (max. 48 Stunden alt) oder muss bei der Einreise in Deutschland vorgenommen werden.
    • Man geht davon aus, dass an Bayerischen Teststationen (vorherige Terminvereinbarung nötig) die Tests gratis durchgeführt werden können (so wie bisher bei Grenzpendlern).
    • Der Test muss nicht an bayerische Behörden geschickt werden, sondern nur auf Verlangen vorgelegt werden.
  • Grenzpendler, die von Tirol nach Bayern pendeln, um dort beruflich tätig zu sein:
    • Wer gilt als Grenzpendler?
      Personen, die regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreisen, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen aufzuhalten.
    • Aus jetziger Sicht dürften auch folgende Situationen unter die Pendlerregelung fallen:
      • Montagetrupps auf mehrwöchigen Baustellen
      • Geschäftsreisende, die mindestens wöchentlich in Bayern sind
      • Dienstleister, die regelmäßig mindestens wöchentlich in Bayern tätig sind
    • Der wöchentliche Test für Pendler muss nicht bei der Einreise mitgeführt werden, sondern in jeder Kalenderwoche einmal erfolgen.
    • Der Test muss nicht mehr an bayerische Behörden geschickt werden, sondern nur auf Verlangen vorgelegt werden.
    • Das negative Testergebnis ist jeweils für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren.
    • Bei Grenzpendlern wird neben dem PCR-Test auch ein CE-zertifizierter und zugelassener Antigenschnelltest akzeptiert (Bestätigung über Schnelltest erforderlich).

Teststationen in Bayern sind über die Landratsämter zu erfragen: https://www.stmi.bayern.de/min/geschaeftsbereich/landkreise/index.php

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