Corona Härtefallfonds

Härtefall-Fonds verlängert

Forderung der Wirtschaftskammer nach Verlängerung des Härtefall-Fonds umgesetzt – „Once Only Prinzip“ schafft bürokratische Erleichterungen.

Die Corona-Pandemie stellt unsere Betriebe auch weiterhin vor enorme Herausforderungen, nach wie vor sind die Unsicherheiten groß. Sicherheitsnetze und Hilfstools für die Wirtschaft müssen daher effizient, aber auch flexibel anwendbar sein, denn die Krisenbewältigung wird uns noch länger beschäftigen. Deswegen hat die Bundesregierung heute weitere Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Schäden durch Covid-19 fixiert.

„Once-Only-Prinzip“ sorgt für bürokratische Entlastung

Der Ministerrat hat heute mit dem „Once-Only-Prinzip“ einen von der Wirtschaft eingeforderten wichtigen Schritt in Richtung Entbürokratisierung gesetzt: Unternehmen müssen Daten bzw. Informationen, die sie der öffentlichen Hand übermittelt haben, nur einmal bereitstellen. Dadurch entfallen künftig mühsame Mehrfacheingaben.

Wenn der behördenübergreifende Austausch von Informationen leichter wird, spart das Zeit und Ressourcen für Betriebe. Jeder Schritt in Richtung einer modernen, schlanken Verwaltung ist zu begrüßen. 

Förderzeitraum beim Härtefall-Fonds verdoppelt

Bisher war eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds für bis zu sechs Monate möglich, die aus dem Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember 2020 ausgewählt werden konnten. Die Wirtschaftskammer hat erreicht, dass nun für doppelt so viele Monate Unterstützung gewährleistet wird. Es kann für bis zu 12 Monate aus dem Zeitraum Mitte März 2020 bis Mitte März 2021 Unterstützung beantragt werden.

Dass der Härtefall-Fonds in die Verlängerung geht, schafft Sicherheit für Unternehmerinnen und Unternehmer. Die von der Wirtschaftskammer geforderte Verdoppelung der förderbaren Monate wird nun umgesetzt. Das schafft Planbarkeit und ist eine Stütze in dieser so herausfordernden Zeit. Auch der NPO-Fonds und der SVS-Künstlerfonds wurden entsprechend verlängert.

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