Honda empfiehlt ihren Kunden, sie sollten die Bedienungsanleitung vorsichtig lesen. Warnhinweise und Hinweise auf Allergene sind sicher notwendig und können uns Konsumenten durch aus nützlich sein. Eher sinnlos erscheint der Hinweise auf einer Milchpackung:“Achtung: Enthält Milch“. Bei so manchen durchaus echten Verpachungsaufschriften folgt nach dem Kopfschütteln das Schmunzeln. Da stellt sich einem doch die Frage: Habe Konsumente wirklich versucht einen Fischhacken zu schlucken oder sich Nägel in den Penis gesteckt? Hier ein Auszug der lustigsten Verpackungsaufschriften.
- Ratschlag auf einem faltbaren Kinderwagen: „Kind vor dem Zusammenklappen entfernen.“
- Packungsaufschrift auf einem Pudding: „Das Produkt ist nach dem Kochen heiß.“
- Hinweistext auf einem Schlafmittel: „Achtung: Kann Müdigkeit verursachen.“
- ernstgemeinte Warnung eines Haarfärbemittelherstellers: „Produkt nicht zum Verzieren von Speiseeis verwenden!“
- Auf einem Superman-Kostüm für Kinder: „Das Tragen dieses Kleidungsstücks ermöglicht es nicht, zu fliegen.“
- Hinweis auf der Verpackung eines Kinder-Rollers: „Achtung! Produkt bewegt sich bei Benutzung!“
- Ein Hersteller von Fieberthermometern empfiehlt: „Wenn dieses Thermometer rektal eingesetzt wird, sollte anschließend keine Messung im Mund durchgeführt werden.“
- Auf der Verpackung eines Bügeleisens: „Die Kleidung nicht während des Tragens bügeln.“
- Aufdruck auf einer Packung Fischhaken: „Herunterschlucken schädlich.“
- Auf der Verpackung eines Bügeleisens: „Die Kleidung nicht während des Tragens bügeln.“
- Auf der Verpackung eines amerikanischen Tampon-Herstellers: „Ziehen Sie nach dem Einführen des Tampons Ihren Schlüpfer wieder hoch.“
- Original Hinweistext auf der Packung eines Rauchmelders: „Benutzen Sie die Lautlos-Funktion nicht in Notfall-Situationen.“
- Ein Rückspiegelhersteller mahnt: „Was im Rückspiegel erscheint, befindet sich hinter ihnen“
- Warnung eines amerikanischen Herstellers von Klobürsten: „Nicht zur Körperhygiene benutzen“
- Ein Hersteller von Jet-Skis rät zur Vorsicht: „Benutzen Sie niemals ein entzündetes Streichholz zur Überprüfung des Tankinhaltes“
- Beladungshinweis eines Waschmaschinenproduzenten: „Stecken sie unter keinen Umständen eine lebende Person in die Maschine!“
- Auf einer Nagelpackung: „Nägel nicht in den Penis einführen“