Imageschub für Meisterleistungen

Meisterleistungen bitte vor den Vorhang: Die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in Österreich erfährt eine weitere, sichtbare Aufwertung. Mit der Novelle zur Gewerbeordnung (GewO), die am Mittwoch im Nationalrat beschlossen wurde, wird der Meister- und Meisterinnentitel eintragungsfähig für offizielle Dokumente. Das bedeutet: Wer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat, darf dann seinem Namen im Reisepass, Führerschein oder anderen öffentlichen Urkunden den Titel „Mst.“ oder „Mst.in“ voranstellen. Die Eintragung des Titels erfolgt auf Wunsch völlig unbürokratisch bei den urkundenausstellenden Behörden und beruht auf Freiwilligkeit. Aus der Wirtschaftskammer heisst es dazu:“ Wie unbürokratisch diese Titeleintragung in die persönlichen Dokument von den Behörden umgesetzt werden kann,vorzulegende Nachweise etc., ist noch nicht im Detail bekannt.“ Das Gesetzgebungsverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Nach dem noch ausstehenden Beschluss im Bundesrat folgt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Bestimmung zum Meistertitel wird voraussichtlich Ende August 2020, in Kraft treten. Den Meistertitel noch attraktiver zu machen ist eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Besonders in der Bundessparte Gewerbe und Handwerk ist die Freude darüber groß. „Für uns ist das ein Herzensanliegen! Diese Aufwertung tut dem Handwerk gut“, sagt Spartenobfrau Renate Scheichelbauer-Schuster „Wir brauchen in Österreich mehr Meister, um den Wirtschaftsstandort in den Regionen zu stärken.“

Mit dem akademischen Bachelor gleichgestellt

Allein im Jahr 2019 wurden in Österreich 1.827 Meisterprüfungszeugnisse (+9,5 Prozent) ausgestellt. Die erfolgreiche Meisterprüfung ist oftmals der Einstieg in Positionen mit Führungsverantwortung. Viele Meister machen sich auch durch Neugründungen oder Betriebsübernahmen selbstständig. In einer Aussendung der Wirtscchaftskammer wird betont, wie wichtig es ist die berufliche Höherqualifizierung noch attaktiver zu machen:“ Die Aufwerung des Meistertitel ist doppelt wichtig. Es trägt dazu bei, die Lehre und berufliche Höherqualifizierung noch attraktiver zu machen. Und es stellt sicher, dass dieses Wissen an die nächste Generation weitergegeben wird. Denn ohne Meister keine Lehrstellen. Die Sparte Gewerbe und Handwerk ist hier wegweisend, sie bildet mit 49,5 Prozent fast exakt die Hälfte aller Lehrlinge in der Wirtschaft aus.“ Formal ist der handwerkliche Meistertitel im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) auf Stufe 6 zugeordnet und somit dem akademischen Bachelor gleichgestellt.

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