Pflegeeltern nehmen Kinder und Jugendliche auf, wenn diese aller Voraussicht nach nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können. 2023 befanden sich in Tirol 273 Kinder in Pflegefamilien. Da neue Pflegepersonen laufend gesucht werden, organisiert die Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol am 9. Oktober 2024 um 17 Uhr erneut eine Informationsveranstaltung für interessierte Familien, Paare und Einzelpersonen. Im Rahmen der Veranstaltung können sie sich einen Überblick über die Voraussetzungen, die Ausbildung und die Begleitung durch die Kinder- und Jugendhilfe verschaffen. Der Informationsabend findet als Online-Veranstaltung statt. Anmeldungen sind unter ikjh@tirol.gv.at möglich. Infolge der Anmeldung erhalten Interessierte den Zugangslink und weitere Informationen.
„Pflegepersonen schenken Kindern und Jugendlichen ein neues Zuhause, Halt und Geborgenheit und unterstützen sie bei der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung. Diese Aufgabe ist ebenso herausfordernd wie wichtig. Der Infoabend, der nun bereits zum dritten Mal stattfindet, hat sich als gute Möglichkeit erwiesen, um unverbindlich über die Pflegeelternschaft zu informieren und damit Interessierte zielgerichtet anzusprechen“, sagt die für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Landesrätin Eva Pawlata.
In der neuen Familie sollen sich die Kinder auf dauerhafte und tragfähige Beziehungen verlassen können. Die Betreuung in einer Pflegefamilie endet grundsätzlich, sobald das Pflegekind das 18. Lebensjahr erreicht. In der Praxis sind Pflegekinder jedoch meist ein Leben lang Teil der Familie. Rechtlich betrachtet bleiben sie – im Unterschied zu Adoption – die Kinder ihrer leiblichen Eltern. Neben einem dauerhaften Pflegeverhältnis gibt es auch Bereitschaftspflegeeltern, die Säuglinge und Kleinkinder in Krisen aufnehmen. Derzeit werden 17 Kinder in Tirol in einer Bereitschaftsfamilie betreut.
Wie werde ich Pflegeperson?
Um eine Pflegeperson zu werden, braucht es eine positive Eignungsbeurteilung durch die Kinder- und Jugendhilfe. So machen sich die jeweils örtlich zuständigen SozialarbeiterInnen vor Ort ein Bild über die Wohn- und Lebensverhältnisse und prüfen, ob die Grundvoraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung und die Vermittlung eines Pflegekindes gegeben sind. Dazu gehören etwa Faktoren wie der Altersunterschied zwischen Pflegeeltern und -kind, die Familiengröße oder das soziale Umfeld. Im Anschluss muss eine Ausbildung absolviert werden, deren Kosten das Land Tirol trägt. Der Ausbildungskurs findet in der Regel zweimal im Jahr statt. Die Kinder- und Jugendhilfe steht in engem Austausch mit den Pflegeeltern und unterstützt sie vor, während und nach der Aufnahme eines Pflegekindes.
Mehr Informationen zur Pflegeelternschaft finden sich auch auf der Website der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Pflegeelternbroschüre des Landes.
Bild: Vika Glitter auf Pexels.com